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Rechtsstreit verhindert: Einigung auf „Spielregeln“ für FoodCoops

Leserartikel Jakob Weiermair, 19.12.2016 17:15

BEZIRK KIRCHDORF/OÖ. Im Frühjahr schlug die Forderung der WKOÖ, wonach „FoodCoop“-Initiativen eine Gewerbeberechtigung bräuchten, hohe Wellen. Um die Unstimmigkeiten ohne Rechtsstreit zu klären, trafen sich in der Folge Vertreter aller Seiten zu Gesprächen – nun präsentierte man eine Einigung.

  1 / 2   Über FoodCoops sollen Mitglieder auch weiterhin hauptsächlich regionale Lebensmittel beziehen können. Foto: GüterWeGe

FoodCoops – also „Lebensmittel-Kooperationen“ – wie „GüterWeGe“ in Kirchdorf wollen dem wachsenden Bedürfnis der Konsumenten nach gesunden, ökologischen und bäuerlichen Lebensmitteln nachkommen. Über die Organisation in Vereinen bringen sie Lebensmittelproduzenten und -konsumenten zusammen.

Gegenseitigkeit

Die Produzenten produzieren nur jene Mengen, die auch bestellt werden und haben einen sicheren Absatz. Die Konsumenten wissen über das Produkt, das sie kaufen, genau Bescheid. Dominik Dax, FoodCoop-Geburtshelfer aus Inzersdorf, erklärt: „FoodCoops sind Teil einer neuen gesellschaftlichen Strömung unter Konsumenten, die auf Ernährungssouveränität beruht. Selbstbestimmung spielt dabei eine zentrale Rolle, Solidarität ebenso.“

Konkurrenz?

Dass diese Initiativen den Widerstand gewerblicher Lebensmittelhändler – die in den FoodCoops wohl zum Teil Konkurrenten sehen – nach sich ziehen könnten, wurde spätestens im Frühjahr deutlich. Zu dem Konflikt sagt Dax: „FoodCoops sind keine Konkurrenz zu den anderen Nahversorgern, gerade in Kirchdorf wird ein gutes Miteinander vorgelebt, mit Bauernmarkt, Bioladen und der FoodCoop Güterwege.“

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich monierte allerdings fehlende Gewerbeberechtigungen bei FoodCoops und kündigte im Mai mittels Briefen an, gegen das Modell vorzugehen und eventuell Anzeige zu erstatten. Die von Umwelt- und Konsumentschutzlandesrat Rudi Anschober einberufenen Gesprächsrunden konnten nun einen Rechtsstreit verhindern.

Landesrat Rudi Anschober sagt anlässlich der Einigung: „FoodCoops sind eine wichtige Verbindung von Konsumenten und Produzenten. Mit ihrem Engagement sind sie Botschafter für ökologische Lebensmittel, bewusste Ernährung und regionalen Einkauf – dies wird vom oö. Umweltressort unterstützt. Mir war es daher wichtig für die auch medial diskutierten Fragestellungen im Zusammenhangmit dem Gewerberecht eine konsensuale Lösung in die Wege zu leiten und eine gute und einvernehmliche Basis für die Zukunft zu ermöglichen – so profitieren Oberösterreichs Produzenten und Konsumenten gleichermaßen.“

Unterschiede

Einig wurde man sich darüber, dass FoodCoops nicht dasselbe wie gewerbliche Nahversorger leisten und sie daher für diese auch keine direkte Konkurrenz darstellen. Wichtig für die Einschätzung waren unter anderem der Umstand, dass die Initiativen kein Vollsortiment an Waren anbieten, keine Service wie Bedienung oder ständige Öffnungszeiten haben und nur für Mitglieder Einkaufsmöglichkeit besteht.

Diese und weitere Charakteristika wurden im Rahmen der Vereinbarung auch als insgesamt sieben klare Spielregeln für FoodCoops festgeschrieben. Initiativen, die darüberhinaus tätig werden wollen, können dies nurmehr in einem anderen rechtlichen Rahmen – also mit Gewerbeberechtigung.

Die sieben vereinbarten Festlegungen im Detail:

  • Bezug der Waren: Hauptsächlich regionale Lebensmittel und Produkte aus landwirtschaftlicher Erzeugung
  • Produzent/innen (Lieferanten) sollten aus rechtlichen Gründen nicht Mitglied der belieferten Foodcoop sein.
  • Waren nur an Mitglieder (kein Online-Shop für Nichtmitglieder, kein Verkauf an Nichtmitglieder, keine Verkaufsauftritte auf Märkten und dgl.)
  • Keine Anstellung von Mitarbeiter/innen über die Geringfügigkeit hinaus
  • Öffnungszeiten sind begrenzt: Max. zwei Halbtage/Woche zur Warenübernahme/-Ausfolgung
  • Reine Vermittlungstätigkeit, d.h. kein Ankauf und Weiterverkauf von Waren, „Gemeinsame Einzelbestellung“ der FC-Mitglieder, auf der Lieferbestätigung/Rechnungslegung ist zu vermerken „verkauft an die Mitglieder der FC xy laut Bestellliste“
  • Über die Gründung/das Bestehen einer Foodcoop ist die Lebensmittelaufsicht OÖ in Kenntnis zu setzen

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