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Bilanz der Arbeiterkammer Kirchdorf: „Gesetze sind dazu da, dass sich beide Seiten daran halten“

Leserartikel Jakob Weiermair, 28.02.2017 17:46

BEZIRK KIRCHDORF/OÖ. Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer und der stellvertretende Direktor der Arbeiterkammer OÖ, Franz Molterer, präsentierten in Kirchdorf die Bilanz der Arbeitnehmervertretung – die auch von Zukunftssorgen ihrer Mitglieder geprägt ist.

AK-Direktor Franz Molterer (l.) und Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer
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„Der Zukunftsoptimismus der Arbeitnehmer brach im vergangenen Jahr dramatisch ein. Verstärkt wurde dieser Trend durch eine unnötige Standortdebatte namhafter Unternehmer und deren Interessenvertretungen“, zeichnete Franz Molterer ein eher düsteres Stimmungsbild bei der alljährlichen Bilanzpressekonferenz in der Arbeiterkammer Kirchdorf. Die Beschäftigen würden aufgrund der Zukunftssorgen und der Angst vor Jobverlust oftmals nur zur Beratung in die Arbeiterkammer kommen und anschließend darauf verzichten, ihre Ansprüche auch tatsächlich einzufordern. Ein Problem, denn: „Gesetze sind dazu da, dass sich beide Seiten daran halten“, stellte Molterer klar.

Gefragte Beratung

5.797 AK-Mitglieder wandten sich 2016 mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer Kirchdorf – eine Steigerung von zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wenn nötig, geht man, um die Ansprüche der Mitglieder durchzusetzen, auch vor Gericht. Am meisten Geld wurde dabei im letzten Jahr mit rund 1.402.000 Euro für Arbeitnehmer, die von Firmeninsolvenzen betroffen waren, erstritten. Der Bereich der Sozialrechtlichen Ansprüche (etwa auf Pensionen und Pfegegeld) lag im Bezirk mit 1.271.000 erstrittenen Euro an zweiter Stelle. Laut Hannes Stockhammer wenden sich vor allem auch gering Qualifizierte im Niedriglohnsektor hilfesuchend an die Arbeiterkammer.

Franz Molterer nahm in Kirchdorf auch zum Thema Flexible Arbeitszeiten, über das die Sozialpartner gerade verhandeln, Stellung. „Flexibilität ist für uns dort möglich, wo sie arbeitsrechtlich und innerbetrieblich gut geregelt ist. Die Schutzfunktion etwa von Arbeitszeit-Höchstgrenzen ist aber gerade in belastenden Berufen unverzichtbar. Hier muss man sich die Dinge also sehr differenziert ansehen.“


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