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Arbeiterkammer: Beschäftigte müssen heuer auf einige Änderungen gefasst sein

Leserartikel Carina Kerbl, BSc MSSc, 15.01.2018 19:40

BEZIRK KIRCHDORF. In diesem Jahr ändern sich einige arbeitsrechtliche Angelegenheiten für Beschäftigte. Die meisten gelten dann erst ab 1. Juli 2018. 

Die Regierung plant noch weitere arbeitsrechtliche Änderungen. Foto: E. Wodicka
Die Regierung plant noch weitere arbeitsrechtliche Änderungen. Foto: E. Wodicka

Im Bereich der Entgeltfortzahlung kommt eine Angleichung von Arbeitern und Angestellten. Für Arbeiter können außerdem Dienstverhinderungen aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen in Zukunft durch Kollektivvertrag nicht mehr eingeschränkt werden. Auch für Lehrlinge wird die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruches im Krankheitsfall erhöht und zwar auf acht Wochen (statt bisher vier Wochen) volle Lehrlings­entschädigung und weitere vier Wochen (statt zwei) Anspruch auf ein Teilentgelt.

Einige arbeitsrechtliche Regelungen sind bereits in Kraft

Bereits mit 1. Jänner in Kraft getreten sind unter anderem die Festlegung gleicher Kündigungsfristen für Angestellte mit wenig Wochenstunden und die Internatskosten für Berufsschulen sind nun zur Gänze von den Lehrberechtigten zu bezahlen. Diese bekommen die Kosten von der zuständigen Lehrlingsstelle ersetzt. Zur besseren Bekämpfung von Sozialbetrug am Bau werden ab 1. Jänner 2018 die Kontrollen bei Teilzeitbeschäftigung und fallweiser Beschäftigung verstärkt.

Änderungen bei Altersteilzeit und Mutterschutz

Die Altersteilzeit wurde für Beschäftigte in der Baubranche ab 1. Jänner 2018 an die spezifischen Anforderungen dieser Branche angepasst, um ein Abwandern der älteren Beschäftigten zu verhindern. Einen vorzeitigen Mutterschutz können nun auch Fachärzte bewilligen. Bisher durften dies nur Arbeitsinspektionsärzte und Amtsärzte. Die Angleichung der Kündigungsfristen für Arbeiter an jene der Angestellten kommt mit 2021 und die Auflösungsabgabe der Arbeitgeber bei einvernehmlicher Auflösung entfällt mit 2020.

Arbeiterkammer steht bei Fragen zur Verfügung

Leiter der Arbeiterkammer Kirchdorf Hannes Stockhammer meint dazu: „Das neue Jahr bringt einige arbeitsrechtliche Änderungen für die Beschäftigten in den Betrieben. Für Informationen und persönliche Beratung stehen wir allen AK-Mitgliedern im Bezirk gerne zur Verfügung.“ Von Seiten der Bundesregierung sind noch weitere arbeitsrechtliche Änderungen geplant.


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