Mit dem Bau der 110-kV-Leitung wurde in Pettenbach begonnen
KIRCHDORF AN DER KREMS/VORCHDORF. Trotz weiter andauernden Streitigkeiten und dem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat die Energie-AG mit dem Stromleitungsbau der 110-kV-Leitung begonnen.

Wie Tips berichtete, verlangt angeblich die Energie AG unter Androhung von Klagen und Schadensersatzforderungen, dass Betroffene keine negativen Stellungnahmen mehr abgeben dürfen. Dies betrifft jene Anrainer, die von der Energie AG einen Dienstbarkeitsvertrag unterschrieben haben. Anlass für die Drohungen der Energie AG seien Stellungnahmen von Waldbesitzern. Diese hatten auf ausdrückliche Einladung der Landesforstbehörde Stellungnahmen abgegeben. Darin wehren sie sich gegen den Antrag der Energie AG, Schlägerungen für die geplante 110-kV-Leitung zu bewilligen.
Verträge mit der Energie AG
In den abgeschlossenen Dienstbarkeitsverträgen hätten sich die Betroffenen unter anderem verpflichtet, die Errichtung der Leitung zu dulden und alles zu unterlassen, was eine Beschädigung oder Störung derselben zur Folge haben kann. So auch das Einbringen von Einwendungen oder Rechtsmitteln.
Initiativensprecher behauptet, Klausel sei rechtswidrig
Für rechtswidrig hält Initiativensprecher Michael Praschma von „110 kV ade!“ aber die Drohungen der Energie AG: „Als Partei im Bewilligungsverfahren darf sich jeder zur Sache äußern. Ein Dienstbarkeitsvertrag ist nicht dazu da, dieses rechtsstaatliche Verfahren zu sabotieren. Und zu dulden hat man die Leitung überhaupt erst dann, wenn sie tatsächlich besteht oder konkret gebaut wird.“
Sprecher der Energie AG behauptet, Klausel sei gültig
Auf Nachfrage der Tips äußerte sich Energie-AG-Sprecher Michael Frostel: „Mit den abgeschlossenen Dienstbarkeitsverträgen haben sich die jeweiligen Grundeigentümer unter anderem dazu verpflichtet, die Errichtung der Leitungsanlage zu dulden und alles zu unterlassen, was eine Störung der Leitungsanlage und ihrer Errichtung zur Folge haben kann. Zwei Grundeigentümern, die gegen die anstehenden Arbeiten Einspruch erhoben haben, wurde das bei persönlichen Gesprächen erklärt, woraufhin die Einwände zurückgezogen wurden. Ein Weiterer wurde schriftlich mit dem Hinweis informiert, dass wir auf unserem Recht aus dem abgeschlossenen Vertrag bestehen und wenn nötig den Klagsweg beschreiten müssen, um unsere Rechte zu wahren. Von 133 Verhandlungsgesprächen sind 95 einvernehmlich gelöst worden.“
Freileitung oder Erdkabel?
Ziel der Betroffenen und der Gemeinden ist die Stromversorgung umweltfreundlicher durch ein Erdkabel statt der geplanten Freileitung abzusichern. Bürgermeisterin von Steinbach am Ziehberg Bettina Lancaster (SPÖ) setzt sich ebenfall für Erdkabel ein: “Die bessere Lösung ist ein Erdkabel. Langzeitig betrachtet ist dies auch leistbar.“ Energie-AG-Sprecher Frostel erklärt gegenüber Tips, warum Erdkabel nicht möglich sind: „Überlandleitungen ab 110-kV werden in Österreich grundsätzlich als Freileitung ausgeführt. Erdkabel werden eher in Ballungszentren verlegt. Bei Freileitungen können mittels Löschstrom Fehler, wie zum Beispiel ein Kurzschluss, schnell behoben werden. Erdkabel sind außerdem drei Mal teurer und halten nur halb so lange wie Freileitungen. „Ich möchte darauf hinweisen, dass auf Betreiben der Initiative bereits vor Jahren ein umfangreiches Gutachten von Prof. Fickert gemacht wurde. Hier kam die Freileitung als absolut beste Alternative heraus. Ein Erdkabel ist nicht nur drei Mal so teuer, sondern hat auch nur die Hälfte Lebensdauer,“ erklärt Frostel weiter.
Baubeginn in Pettenbach
Vor Kurzem wurde mit dem Bau des Umspannwerkes der 110-kV-Leitung in Pettenbach begonnen. Praschma hatte dem Sprecher der Energie-AG vorgeworfen: „Dass alle Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind, könnte stimmen, wenn man die Kleinigkeit von fast zehn Kilometern Waldtrasse vernachlässigt, für die noch nicht einmal alle Fällungsanträge gestellt, geschweige denn bewilligt sind.“
Alle Genehmigungen würden vorliegen
Frostel erwiderte daraufhin: „Für den Bau liegen sämtliche Genehmigungen vor. Selbstverständlich werden auch alle weiteren Baumaßnahmen nur in jenen Abschnitten vorgenommen, in denen sämtliche Bewilligungen vorliegen. Neben den derzeit laufenden Trassenaufhiebsverfahren liegt gegenwärtig bei zwei Grundeigentümern noch kein Zwangsrechtsbescheid vor und nur bei dreien wurde der Zwangsrechtsbescheid beim Landesverwaltungsgericht angefochten.“ Bislang steht noch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus, ob noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Diese ist ab einer Rodungsfläche von 20 Hektar verpflichtend.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist noch ausständig
Es ist aber immer noch strittig, wie groß die Rodungsfläche nun tatsächlich ist. Praschma behauptet, dass es 39 Hektar seien, wenn der Waldverkehrsweg dazugerechnet wird. Frostel hingegen rechnet den Waldverkehrsweg nicht zur Rodungsfläche. Dies würde aber lediglich eine Fläche von 18,26 Hektar ergeben. Wer recht hat, entscheidet letztendlich der EuGH.
Aktuelle Infos zur 110-KV-Leitung sind unter 110kvade.wordpress.com zu finden.


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