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Verwaltungsgericht hat entschieden: keine Umweltverträglichkeitsprüfung für 110-kV-Freileitung nötig

David Ramaseder, 02.07.2019 12:10

ALMTAL/KREMSTAL. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nach der mündlichen Verhandlung in der Vorwoche eine Entscheidung hinsichtlich einer allenfalls bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfungs (UVP)-Pflicht des Stromversorgungsprojektes Almtal-Kremstal gefällt.

Das neue Urteil ruft viel Kritik bei den Projektgegnern hervor. Die geforderte Erdkabel-Lösung ist damit wieder in weite Ferne gerückt. Foto: Wodicka

Nach erneuter intensiver Erörterung bleibt es dabei, dass das Projekt der 110-kV-Freileitung von Kirchdorf nach Vorchdorf weder unter den alten noch unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen UVP-pflichtig ist. Alle Beschwerden wurden als unbegründet abgewiesen.

In die Entscheidung floss aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 7. August des Vorjahres auch eine eingehende Beurteilung des sogenannten Trassenaufhiebs ein. Bei diesem werden auf Waldtrassen von Freileitungen Bäume gefällt, um zu verhindern, dass sie in die Leitung hineinwachsen. Es bleibt aber auf Dauer eine Waldfläche mit geringerer Bewuchshöhe erhalten. Nach dem österreichischen Forstgesetz ist eine solche Maßnahme nicht als Rodung zu werten.

Gericht hat nun für Österreich entschieden

Laut EuGH-Urteil ergibt sich aber aus der UVP-Richtlinie, dass es sich durchaus um eine UVP-pflichtige „Abholzung“ handeln kann. Der Umfang dieser Fällungen und ihre Umweltauswirkungen müssen im Detail geprüft werden. Dies wurde nun vom Gericht nachgeholt. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt die Position, die die Netz Oberösterreich GmbH seit Jahren vertritt: Es gibt im vorliegenden Fall keinen Anknüpfungspunkt für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung.

Interessensvertretung reagiert mit Unverständnis

Die seit fast zehn Jahren gegen die geplante Freileitung auftretende heimische Gruppe „110 kV ade“, die sich für eine Lösung mittels Erdkabel ausspricht – da sich so laut ihren Aussagen 39 Hek­tar Wald bewahren lassen –, kann die nun getroffene Entscheidung nicht nachvollziehen.

Besonders die Schnelligkeit der Entscheidungsfindung lässt sie harte Kritik üben: „Keine Woche nach der über siebenstündigen mündlichen Verhandlung – genau genommen binnen drei Arbeitstagen – verfertigte Richterin Katharina David eine 28-seitige Erkenntnis zu einer Beschwerde, in der allein in dieser Instanz 142 Seiten Gutachten, mehrere schriftliche Stellungnahmen sowie Akten aus zwei anderen Verfahren abzuarbeiten waren, abgesehen von der eigentlichen Beschwerde  und den hochgradig kontroversen Äußerungen bei der Verhandlung selbst.

Es stellt sich nicht allein die Frage, inwieweit es in dieser kurzen Zeit überhaupt möglich gewesen sein soll, die schiere Masse an Argumenten zu würdigen, bei denen in wesentlichen Punkten außerdem Aussage gegen Aussage stand – und zwar bei Sachverhalten, die (unstrittig) gutachterlich gar nicht überprüft worden waren.“

Letzte Entscheidung noch nicht gefallen

Die Richterin betonte zu Verhandlungsende, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und strittige Sachverhalte noch überprüft werden müssen.

Auch für die Vertreter von „110 kV ade“ ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: „Neben den fragwürdigen Ermittlungslücken des bisherigen Verfahrens wird dabei wohl die grundlegende Frage zu klären sein, ob die offenbar anlassbezogen gesetzlich heraufgesetzten und aufgesplitteten Schwellenwerte für die UVP-Pflicht nicht doch gegen EU-Recht verstoßen.“


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