Nach Klage der Arbeiterkammer: Invaliditätspension nach zwei Jahren endlich zuerkannt
KIRCHDORF AN DER KREMS. Trotz schwerer Erkrankung lehnte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Jahr 2019 die Invaliditätspension für einen Arbeiter aus Kirchdorf ab. Die Arbeiterkammer (AK) klagte gegen den Bescheid, und nachdem das Gericht ein medizinisches Gutachten eingeholt hatte, stimmte die PVA einem Vergleich zu. Der Mann erhielt nach zwei Jahren rückwirkend die Invaliditätspension zuerkannt.
„Leider müssen Arbeitnehmer, die oft viele Jahrzehnte fleißig gearbeitet haben, um ihre Invaliditätspension kämpfen nachdem sie schwer erkrankt sind“, sagt Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer. Die PVA lehnte im Sommer 2019 den Antrag auf Invaliditätspension eines damals 59-jährigen Kirchdorfer Arbeiters ab. Das Gutachten des PVA-Arztes kam zu dem Schluss, dass keine Invalidität vorliege und auch keine in absehbarer Zeit eintreten werde. Allerdings leidet der Arbeiter an schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund von einer Krebserkrankung. Das Gericht holte nach Klage der Arbeiterkammer ein ärztliches Gutachten ein, das jenem der PVA widersprach. Schließlich stimmte diese, zwei Jahre nachdem der Antrag abgelehnt wurde, einem Vergleich zu: Der Arbeiter erhielt rückwirkend und unbefristet die Invaliditätspension samt einer Nachzahlung. Die PVA musste auch die Verfahrenskosten tragen. AK-Präsident Johann Kalliauer bedauert, dass es zwei Jahre gedauert hat, bis der Mann zu seinem Recht kam. Sein Tipp: „Die Bescheide der PVA von den Experten prüfen lassen. In vielen Fällen kommt es zu Korrekturen im Sinne der Betroffenen.“
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