Neuer Kollektivvertrag im Handel bringt einige Veränderungen
KIRCHDORF AN DER KREMS. Der neue Handels-Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Wie sich diese Umstellung auf den Arbeitsalltag der Arbeitnehmer auswirkt, erklärten die Experten der Gewerkschaft GPA kürzlich bei einem Informationsabend. Tips holte sich bei Bernhard Riedler, Betriebsrat der Firma Hellweg, für alle, die die Veranstaltung verpasst haben, die wichtigsten Eckdaten.
Tips:Was ist überhaupt ein Kollektivvertrag und welche Vorteile oder Nachteile bringt er?
Bernhard Riedler: Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die von Interessenvertretern von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite abgeschlossen wird. Grundsätzlich stellt ein Kollektivvertrag eine Verbesserung zum normalen Arbeitsgesetz dar. Darin sind Vereinbarungen wie Umzugstage, Jubiläumsgelder oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt – diese würde es ohne Kollektivvertrag gar nicht geben. In Österreich gibt es insgesamt über eintausend Kollektivverträge. Es sind etwa 98 Prozent aller Beschäftigten in Österreich von Kollektivverträgen erfasst.
Tips:Für Handelsbetriebe wurde ein neuer Kollektivvertrag ausgearbeitet. Wer hat an diesem mitgewirkt?
Riedler: Den neuen Kollektivvertrag hat die Gewerkschaft GPA (Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft, der Arbeitnehmer im grafischen Gewerbe und in der papierverarbeitenden Industrie sowie der Journalisten in Österreich) gemeinsam mit den Vertretern der Handelskammer ausgearbeitet. Es haben also Vertreter für die Arbeitnehmer mit den Vertretern der Handelsbetriebe neue Bedingungen für ein gutes Zusammenarbeiten ausgehandelt.
Tips: Warum war ein neuer Kollektivvertrag notwendig?
Riedler: Der alte Kollektivvertrag ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Zum Beispiel war darin verankert, dass die Angestellten im Drogenhandel, also in den Drogerien, ein höheres Gehalt bekommen als die Angestellten im Einzelhandel. Das ist einfach nicht mehr zu rechtfertigen. Darum hat man gesagt, dass man etwas Neues und Übersichtlicheres möchte.
Tips:Und wie lange dauerten diese Verhandlungen?
Riedler: Die Verhandlungen haben sich über Jahre hingezogen, bis die neue Vereinbarung schlussendlich Ende 2017 ausgearbeitet wurde. Die vereinbarte Übergangsfrist endet heuer und mit 1. Jänner 2022 müssen alle Handelsbetriebe auf den neuen Kollektivvertrag umgestellt sein.
Tips:Was genau verändert sich für die Arbeitnehmer?
Riedler: Unter anderem hat sich die Einstufung der Handelsangestellten verändert. Laut dem neuen Kollektivvertrag wird anhand der tatsächlichen Tätigkeit der Person die Einstufung vorgenommen. Diese sind auch um einiges klarer definiert. Außerdem ist das Senioritätsprinzip abgeflacht. Das heißt, dass man zu Beginn etwas mehr Geld bekommt, dafür aber der Aufstieg in den Gehaltsklassen abgeflacht wurde. Auch werden zukünftig Karenzzeiten sowie Arbeiterzeiten im neuen Gehaltssystem angerechnet.
Tips:Hat sich auch bezüglich der All-in-Verträge etwas geändert?
Riedler: Ja, zukünftig müssen das KV-Gehalt und eine Überzahlung gesondert im Dienstzettel oder im Dienstvertrag sowie am Gehaltszettel angeführt werden.
Tips: Wie schätzen Sie persönlich den Nutzen des neu ausgearbeiteten Kollektivvertrages ein?
Riedler: Sehr hoch. Der neue Kollektivvertrag macht uns fit für die nächsten Jahre und wird der modernen Arbeitswelt besser Rechnung tragen.
Mit 1. Jänner 2022 müssen alle Handelsbetriebe auf den neuen Handels-Kollektivvertrag umgestellt sein. Vorab müssen die Arbeitgeber einen Übergangsdienstzettel mit allen neuen Daten ausstellen.
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