Maturabälle in Kirchdorf künftig von Lustbarkeitsabgabe ausgenommen

Susanne Winter, MA Tips Redaktion Susanne Winter, MA, 31.03.2023 10:23 Uhr

KIRCHDORF AN DER KREMS. Der FPÖ-Antrag zur Befreiung der Schulbälle von der Lustbarkeitsabgabe wurde im Gemeinderat mehrheitlich angenommen.

„Es war für uns völlig unverständlich, dass Schüler bei der Durchführung von Maturabällen durch die Stadt Kirchdorf mit einer Sondersteuer belastet werden“, sagt FPÖ-Stadtrat Christoph Colak, „wir haben daher in der vergangenen Gemeinderatssitzung einen Antrag eingebracht, welcher Schulbälle als Ausnahme definiert.“

Die sogenannte Lustbarkeitsabgabe kann von jeder Gemeinde im gesetzlich vorgegebenen Rahmen frei gestaltet werden. Die Lustbarkeitsabgabeverordnung der Stadtgemeinde Kirchdorf legt eine grundsätzliche Besteuerung von Vergnügungsveranstaltungen mit 15 Prozent der Eintrittsgelder fest. Viele Events, etwa gemeinnützige oder solche von Vereinen, sind ausgenommen. Schulbälle waren bis dato jedoch nicht unter den Ausnahmen.

„Künftig kann in Kirchdorf jede Schule einmal jährlich einen Ball veranstalten, für welchen die Lustbarkeitsabgabe nicht entrichtet werden muss. Abhängig ist dies nur noch von der entsprechenden Verordnungsprüfung durch das Land OÖ. Es kann unseres Erachtens nicht sein, dass durch finanzielle Versäumnisse der Stadtgemeinde sich diese auf Kosten von Schülern bereichert. Auch vor nicht allzu langer Zeit war es gelebte Praxis, dass Schulbällen auf Antrag die Abgabe erlassen wurde“, führt Colak aus.

„Es freut uns daher sehr, dass der Gemeinderat unseren Antrag, künftig auch Schulbälle als Ausnahmetatbestand aufzunehmen, mehrheitlich angenommen hat. Dies ist eine wesentliche Unterstützung der Schüler, die in Zukunft neben dem organisatorischen Aufwand und den anfallenden Kosten nicht zusätzlich noch durch eine Steuer ohne Gegenleistung geschröpft werden“, sagt Stadtrat Colak abschließend.

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