Pettenbacher Gemeinderat stimmte gegen übermäßigen Gebührenanstieg
PETTENBACH. Als künftige Härteausgleichsgemeinde muss die Marktgemeinde Pettenbach Mindestsätze bei den Gebühren einheben. Um eine übermäßige Gebührenerhöhung zu verhindern, hat der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung einem FPÖ-Antrag zugestimmt.

Die FPÖ Pettenbach hat im Gemeinderat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. „Für die FPÖ Pettenbach ist eine Anhebung über die Mindestsätze nicht zu argumentieren“, ist FP-Vizebürgermeister Landtagsabgeordneter Michael Gruber überzeugt und berichtet: „Unserem Antrag gegen eine übermäßige Belastung wurde zugestimmt. Eine Erhöhung auf diese Mindestsätze ist für unsere Gemeindebürger genug. In Zeiten der Teuerung darf die Gemeinde die Bürger nicht mehr als unbedingt notwendig zur Kasse bitten. Der Prüfungsausschuss muss sich im kommenden Jahr intensiv mit etwaigen Einsparpotential beschäftigen, damit die Gemeinde so rasch wie möglich wieder in die schwarzen Zahlen kommt.“
Konkret handelt es sich um die Gebühren für die Wasserversorgungsanlagen. Die Bereitstellungsgebühr für den Anschluss wurde von 48,68 (bis 31.12.2023) auf den Mindestsatz von 68,15 Euro (ab 1.1.2024) erhöht und die Bezugsgebühr bis 30 Kubikmeter pro Person von 1,34 (bis 31.12.2023) auf 1,88 Euro (ab 1.1.2024). Geplant gewesen wären 110 Euro Bereitstellungsgebühr für den Anschluss und 2,85 Euro Bezugsgebühr bis 30 Kubikmeter pro Person.
Wasser für die Versorgung von Nutztieren
Für die Landwirte wurde eine Sonderregelung gefunden, um bei der Lebensmittelproduktion keine weitere Preisexplosion zu verursachen. Bei Landwirten wird generell ein vergünstigter Satz (1,88 Euro) für das Wasser verrechnet. Zuvor hätten die Landwirte mit einer Erhöhung der Gebühren von rund 96 Prozent (von 1,34 auf 2,63) rechnen müssen, der nun beschlossene FPÖ-Antrag sieht rund 40 Prozent vor.


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