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Gasbohrungen in Molln bleiben unterbrochen: ADX Energy wartet auf Entscheid des OÖ Landesverwaltungsgerichtshofs

Sophie Kepplinger, BA, 14.01.2025 12:33

MOLLN. ADX Energy nimmt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis, der den Beschwerden gegen die naturschutzrechtlichen Bewilligungen für die Bohr- und Testarbeiten an der Aufschlussbohrung in Molln nachträglich aufschiebende Wirkung zubilligt. „Die Testarbeiten bleiben bis auf Weiteres unterbrochen. Es ist abzuwarten, wie das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht im anhängigen Beschwerdeverfahren zur Bohrgenehmigung selbst entscheidet“, so ADX Österreich-Chef Reingruber.

 (Foto: Weihbold)
(Foto: Weihbold)

Wie Tips berichtete, hat der VfGH in einem sogenannten Normenkontrollverfahren die bisherigen Regelungen zur aufschiebenden Wirkung von Beschwerden laut §43a Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (OÖ NSchG 2001) geprüft und als verfassungswidrig aufgehoben. Inhaltliche Aussagen zur ADX-Erdgasaufschlussbohrung Welchau-1 in Molln gab es seitens Verfassungsgerichtshofs dabei keine.

Die Testarbeiten bleiben nun bis auf Weiteres unterbrochen. ADX Energy geht davon aus, dass die Tests nach Prüfung des VfGH-Urteils und gesetzlicher Bereinigung durch das Land Oberösterreich wie geplant fortgesetzt werden können. Noch sind zwei von drei erbohrten Lagerstätten mit Öl- und Gasanzeichen ungetestet.

Während Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in dem VfgH-Urteil einen „großen Erfolg für den Umweltschutz“ sieht, sieht ADX Österreich Geschäftsführer Alan Reingruber den Entscheid problematisch für den Wirtschafts- und Industriestandort Oberösterreich: „Das Urteil stellt eine zusätzliche Erschwernis für kommende Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich dar. Es ist in der Folge mit weiteren Verzögerungen und einer Ausweitung der Verfahrensdauer zu rechnen.“


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