Entgelttransparenz: ÖAAB-Veranstaltung in Kirchdorf informiert über neue EU-Richtlinie
KIRCHDORF. Frauen verdienen in Österreich und in der Europäischen Union (EU) durchschnittlich weniger als Männer. Mit der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll sich das künftig ändern. Welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Unternehmen, Beschäftigte und Betriebsräte haben, erklären Johanna Schaller und Dinah Djalinous-Glatz bei einer Informationsveranstaltung am Montag, 15. Juni, im ÖGB-Regionalsekretariat Kirchdorf.

Unter dem Titel „Entgelttransparenz in der Praxis – Chancen und Herausforderungen der EU-Richtlinie“ geben Expertinnen einen Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben und deren praktische Umsetzung. Beschäftigte und Arbeitnehmervertretungen sollen frühzeitig auf die kommenden Änderungen informiert werden.
EU beschloss Richtlinie 2023
Die EU hatte die Richtlinie im April 2023 beschlossen. Sie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten künftig dazu, regelmäßig Informationen über Löhne und Gehälter offenzulegen. Beschäftigte sollen nachvollziehen können, wie Einkommen in vergleichbaren Tätigkeiten zustande kommen. Zudem werden Verschwiegenheitsklauseln über Gehälter verboten. Entlohnungssysteme müssen objektiv und geschlechtsneutral gestaltet sein. Nicht erklärbare Lohnunterschiede von mehr als fünf Prozent müssen überprüft und beseitigt werden.
Als Referentinnen sprechen Johanna Schaller, Senior Manager Workforce Transformation bei PwC Österreich, sowie Dinah Djalinous-Glatz von der Bundesfrauenabteilung des Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB). Dabei werden sowohl die Sicht der Unternehmen als auch jene der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beleuchtet.


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