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KREMS. Wie wirken sich die jüngsten Änderungen bei den „Frühpensionen“ aus? Sind die Pflegegeldeinstufungen immer korrekt? Zu diesen Fragen veranstalteten die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) und die Niederösterreichische Wirtschaftskammer (WKNÖ) am 3. und 4. November eine gemeinsame Tagung im Hotel Steigenberger in Krems.

Nahmen an der Sozialpartnertagung in Krems teil: (v. l.) Martin Sonntag (Oberlandesgericht Wien), Johannes Denk und Doris Rauscher-Kalod (Arbeiterkammer Niederösterreich) sowie Matthias Neumayr (Oberster Gerichtshof) und Martin Egger (Wirtschaftskammer Niederösterreich). Foto: Mario Scheichel

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist die berufliche Rehabilitation. Hier gibt es nach Ansicht der Tagungsteilnehmer noch viel zu tun: Im ersten Halbjahr 2016 befanden sich landesweit durchschnittlich 32 Personen in beruflicher Rehabilitation. Nach Ansicht der Arbeiterkammer-Experten sollte diese Zahl weitaus höher liegen. Aus diesem Grund bemühen sich AKNÖ und WKNÄ als Sozialpartner gemeinsam darum, den Zugang zur beruflichen Rehabilitation wesentlich zu erleichtern. AKNÖ-Rechtsexperte Johannes Denk erklärt dazu: „Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit soll den Menschen das Gefühl geben, noch lange nicht zum alten Eisen zu gehören. Doch der Weg ist steinig, das ist auch den Experten klar.“

„Lebendige Sozialpartnerschaft“

Zu der Tagung kamen neben den Vertretern von AKNÖ und WKNÖ auch Experten von den Sozialversicherungsanstalten sowie die Richter der Sozialgerichte, die täglich schwierige Entscheidungen zu treffen haben. AKNÖ-Direktor Helmut Guth bezeichnete die Veranstaltungsreihe, welche bereits zum achten Mal in Krems stattfindet, als „wichtige Begegnungsstätte zwischen verschiedenen Erfahrungswelten und Beispiel einer lebendigen Sozialpartnerschaft in Niederösterreich“.


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