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Gerade an Weihnachten kann es schon einmal vorkommen, dass der geschenkte Pullover nicht passt oder das neue Videospiel bereits im Regal steht. Doch welche Rechte haben Konsumenten, wenn sie mit einem Produkt nach dem Kauf unzufrieden sind oder dieses gar mangelhaft ist?

Konsumentenschützer Manfred Neubauer von der Arbeiterkammer informiert zum Thema „Umtausch“. Foto: AKNÖ

„Ein Umtausch erfolgt freiwillig. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Wer ein Geschenk einkauft und sich nicht ganz sicher ist, ob es das richtige ist, sollte die Umtauschmöglichkeit auf der Rechnung vermerken lassen“, erklärt Konsumentenschützer Manfred Neubauer von der Arbeiterkammer. Viele Händler räumen freiwillig einen Umtausch ein. Wer etwas umtauscht, kann zumeist eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es nicht zurück. Falls man nichts Passendes findet, erhält man einen Gutschein.

Gewährleistung

Wenn eine Ware defekt ist, gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Bewegliche Waren (wie Möbel, Kaffeemaschine oder Fernsehgeräte) muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen, den Preis dafür mindern oder das Geld zurückgeben. „Unser Tipp: Rechnung immer aufheben und die Ansprüche schriftlich beim Händler geltend machen“, sagt Neubauer.

Gutscheine

Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Viele Unternehmen befristen die Geltungsdauer ihrer Gutscheine jedoch. Befristungen von zwei Jahren oder weniger sind aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers möglich. Nach Ablauf einer unzulässigen Befristung muss der Gutschein entweder akzeptiert oder verlängert werden. Oder der Wert des Gutscheins muss ersetzt werden.

Online-Shopping

Wer sich den Einkaufsstress in Geschäften ersparen möchte, kann Geschenke vom Sofa aus kaufen. Beim Online-Shoppen sollte man auf genaue Adress-Angaben schauen, speziell bei unbekannten Händlern. „Auch beim Online-Kauf gilt: Preise vergleichen und möglicherweise versteckte Nebenkosten wie Versandspesen beachten“, so Neubauer. Bei Onlinekäufen gibt es ein Rücktrittsrecht binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware. Aber nicht in jedem Fall, wie etwa bei entsiegelten CDs und DVDs oder Tickets. Werden Konsumenten über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate.


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