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Das sollten Reisende zum neuen Coronavirus in Italien wissen (Update: 10.3., 17.35):

Christina Mayer-Lamberg, 10.03.2020 17:43

Update (10.3., 17.35 Uhr): Das Außenministerium hat für ganz Italien aufgrund der Verbreitung des Coronavirus eine Reisewarnung ausgesprochen. Bei Redaktionsschluss am Montag um 17 Uhr wurde noch von einer partiellen Reisewarnung gesprochen. Der unten stehende Artikel, der auch in der morgigen Print-Ausgabe der Tips Linz-Land erscheint, ist damit nicht mehr aktuell. 

Diese Frau schützt sich mit Schutzmaske vor Viren.  Foto: shutterstock.com
Diese Frau schützt sich mit Schutzmaske vor Viren. Foto: shutterstock.com

Im Nachbarland Italien verbreitet sich das Coronavirus ungewöhnlich rasch und die Sorge um eine Ansteckung ist hierzulande entsprechend groß. Besonders Norditalien ist betroffen – öffentliche Einrichtungen sind dort vielerorts geschlossen. Für einige Gemeinden in der Lombardei wurden Ein- bzw. Ausreisesperren verhängt. Es gilt im Moment eine partielle Reisewarnung für die Lombardei, Venetien, Emilia-Romagna, Marken und Piemont. Verunsicherte Mitglieder haben sich an den Mobilitätsclub gewandt. „Eine Schließung der Landesgrenzen ist im Moment nicht geplant, zukünftig jedoch nicht ausgeschlossen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt“, informiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (Ausnahme: gesperrte Gebiete), kann dies noch auf eigenes Risiko tun. Bezüglich Reisestorno sollte man im Zweifelsfall umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. „Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubs-antritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Liegt das Reiseziel nicht in der direkt betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten“, sagt die ÖAMTC-Juristin. Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen.


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