ENNS/STEYR. Am Landesgericht Steyr ist am 15. April das Urteil im Prozess um einen Doppelmord in Enns gefallen. Der 78-jährige Angeklagte wurde von einem Geschworenengericht schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Geschworenen erkannten den Mann mit 7 zu 1 Stimmen des Mordes nach § 75 StGB schuldig. Das Gericht folgte diesem Wahrspruch und verhängte die höchstmögliche Strafe. Der Strafrahmen hätte auch eine Haftstrafe zwischen zehn und 20 Jahren vorgesehen.
Laut Anklage hatte der Mann im Oktober 2025 seine Ehefrau und seinen erwachsenen Sohn getötet. Das Gericht wertete die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis als mildernd. Erschwerend wirkten unter anderem die Tatbegehung gegenüber nahen Angehörigen, das Zusammentreffen zweier Taten sowie die Gewalt gegen den behinderten Sohn und der Einsatz von Gegenständen als Waffen.
Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht auch Schadenersatz an Angehörige zu. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


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