
ST. MARIEN/OÖ. In Oberösterreich ist eine Novelle des Hundehaltegesetzes geplant, die auf Sicherheits-Landesrat Wolfgang Klinger zurückgeht. Bis 30. Dezember konnten Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben werden. Tips hat auch Hundetrainerin Lisa Stolzlechner aus St. Marien um ihre Expertenmeinung gebeten. Wie viele ihrer Kollegen kritisiert sie vor allem die darin vorgesehene Ergänzung zu „Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“.
Die Novelle des Hundehaltegesetzes 2021 sieht vor allem einen erschwerten Zugang zu bestimmten Hunderassen und neue Strafbestimmungen für Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential vor. Im Detail soll das Halten von Hunden dieser Rassen an die Absolvierung einer Hundealltagstauglichkeitsprüfung gebunden werden. Weitere Voraussetzungen sind die Verlässlichkeit des Halters und die Leinen- beziehungsweise Beißkorbpflicht an öffentlichen Orten.
Ausschlussgründe für die Haltung der bisher nicht festgelegten Rassen sind zum Beispiel mehrjährige Haftstrafen oder Delikte des Besitzers nach dem Waffengesetz. 200 Hundebisse werden laut Land Oberösterreich pro Jahr angezeigt, oft von Mischlingshunden. Daher soll künftig bereits bei der Meldung des Hundes erkennbar sein, wie gefährlich er vielleicht ist und welche Ausbildungen Besitzer brauchen – verzeichnet in einer Rasseliste. „Wenn ein Hund von einem anderen Bundesland zu uns kommt, der schon auffällig gewesen ist, muss uns das bekannt sein. Das muss funktionieren wie bei einer Nummerntafel. Der Hund ist nie besser wie das Herrl, das hinten dran hängt. Da gibt es Fälle – ein Hund beißt den anderen Hund fast zu Tode, der wird vom Tierarzt zusammengeflickt, es kommt eine Riesen-Rechnung, die Versicherung steigt aber aus, weil die Prämie nicht bezahlt ist. Das kann es nicht sein“, so Klinger. Von der geplanten Novelle zum Hundehaltegesetz sind Besitzer von insgesamt 78.000 gemeldeten Hunden betroffen.
„Rassenlisten führen nicht zum gewünschten Ergebnis“
Die Hundetrainerin Lisa Stolzlechner aus St. Marien und viele ihrer Kollegen stehen der Einführung einer Rasseliste sehr kritisch gegenüber: „Aus wissenschaftlicher Sicht kann eine rassespezifische Gefährlichkeit nicht nachgewiesen werden − wie auch eine kürzlich durchgeführte Studie der Veterinärmedizinischen Universität Wien veranschaulicht“, so Stolzlechner. „Aggressives Verhalten kann von jedem Hundeindividuum in alltäglichen Situationen gezeigt werden und gehört zum normalen Hundeverhalten.“
In nur ganz seltenen Fällen komme es aber zu schädigenden Bissen, die meisten Beißvorfälle würden dabei mit einem bekannten oder dem eigenen Hund in direkter Interaktion entstehen, wie eine Studie von Kathrin Roiner aus dem Jahr 2016 bestätige. „Und dabei zeigen Hunde vorab eine Menge ankündigendes Verhalten. Das menschliche Auge sollte dafür geschult werden, Auffälligkeiten früh zu erkennen, damit Vorsorge getroffen werden kann, präventiv eine Eskalation zu verhindern“, erklärt Stolzlechner.
Deswegen mache die Einführung einer Rasseliste in Bezug auf Gefährlichkeit keinen Sinn, wenn es um Bissprävention geht. Viel wichtiger wäre laut der Expertin aber eine verpflichtende Bildung betreffend Hundeverhalten, Umgang und ein intensives Training mit Hunden. Mehrere Hundetrainer, Züchter und Tierärzte haben sich in einer Stellungnahme an die Verantwortlichen beim Land OÖ gewandt und appellieren, mit Experten einen „lösungsorientierten und sinnvollen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, denn in erster Linie sollte der Schutz und der richtige Umgang mit Hunden im Vordergrund stehen und nicht eine Gesetzesänderung, die Hundebisse nicht reduzieren wird“.
Novellierung Hundehaltegesetz - Politiker sollten auf die Experten hören. Mich hat bis jetzt 1x ein Hund gebissen. Es war ein Dackel. Rassenliste verhindert keinen einzigen Hundebiss.!!!
Kritik an Rasseliste - Kein Hund beißt einen Menschen, nur aus seiner Laune heraus. Das Problem liegt an der mangelnden Ausbildung des Menschen. Diese gehört verpflichtend vorgeschrieben, auch wenn ein kleiner Hund angeschafft wird.