Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk Linz-Land
BEZIRK LINZ-LAND. Seit Ende Februar hält nun bereits eine Trockenphase an, die nach Prognosen auch noch weiterhin bestehen soll. Darum wird nun eine Waldbrandschutzverordnung für den gesamten Bezirk Linz-Land erlassen.

Denn mit der Trockenphase geht eine erhöhte Waldbrandgefahr mit einher. Nach der Waldbrandschutzverordnung (gemäß § 41 Abs 1 Forstgesetz 1975) ist nun in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in den Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen mit sofortiger Wirkung verboten. „Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen“, heißt es in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land.Wer das Verbot nicht einhält, dem droht eine Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, bei besonders erschwerenden Umständen können auch beide Strafen verhängt werden. Die Verordnung tritt ab sofort in Kraft.


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