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Arbeiterkammer interveniert: 27-jähriger Elektriker aus Linz-Land bekam knapp 15.500 Euro nachbezahlt

David Ramaseder, 13.07.2023 10:43

LINZ-LAND. Der Mann war nicht nur falsch eingestuft gewesen und bekam daher zu wenig Lohn. Zusätzlich wurden ihm die Überstunden nicht ausbezahlt, als er kündigte. Der betroffene Elektriker kam erst nach Intervention der AK zu seinem Recht – und zu seinem fehlenden Geld.

Die AK Bezirksstelle Linz-Land in Traun (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart .)

Ein Mann aus dem Bezirk Linz-Land war gut zehn Monate als Elektriker bei einer Firma beschäftigt. Als er das Unternehmen verließ, stellte er fest, dass ihm seine Überstunden – laut seinen Arbeitszeitaufzeichnungen immerhin 258 – nicht ausbezahlt wurden. Außerdem war der 27-Jährige nur als Arbeitnehmer „mit Zweckausbildung“ entlohnt worden, obwohl er einen Lehrabschluss als Betriebselektriker vorweisen konnte. Das heißt: Durch die falsche Einstufung erhielt er die ganze Zeit über zu wenig Lohn. 

Der Mann suchte Rat bei der AK, die dessen Arbeitgeber aufforderte, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Daraufhin wurde dem Elektriker ein Betrag überwiesen, der allerdings zu gering war, wie sich nach einer Kontrolle durch die AK herausstellte. Da sich der Arbeitgeber trotz mehrmaliger Aufforderung der Arbeiterkammer weigerte, den nach wie vor offenen Betrag zu überweisen, wurde Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Mit Erfolg: Insgesamt wurden dem Elektriker knapp 15.500 Euro nachbezahlt.  

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Beschäftigten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei einer der 14 AK-Bezirksstellen zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten. „Der Fall aus dem Bezirk Linz-Land zeigt deutlich, wie wichtig es ist, eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen“, betont Stangl.


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