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Leserartikel Christian Hartl, 02.03.2017 07:56

LINZ/BEZIRK ROHRBACH. Das Landesgericht Linz hat ein Projekt gestartet, bei dem Verurteilte nach dem Verbotsgesetz statt einer unbedingten Strafe die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen und sich mit dem Thema zu befassen. Als erster könnte ein 22-Jähriger aus dem Bezirk für diese Maßnahme in Frage kommen.

Die Verurteilten besuchen die KZ-Gedenkstätte Mauthausen. © APA/Rubra
Die Verurteilten besuchen die KZ-Gedenkstätte Mauthausen. © APA/Rubra

Der Mann aus dem Bezirk Rohrbach war im Dezember nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes zu zwölf Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte auf Facebook ein Bild mit einem NS-Symbol geteilt und mehrere solcher Darstellungen mit einem „Like“ versehen.

Rundgang durch Gedenkstätte und Reflexionsrunde

Bei diesem Projekt muss der 22-Jährige an einem begleiteten Rundgang durch die Gedenkstätte sowie an einer Reflexionsrunde mit dem Leiter der Führung teilnehmen. Danach würde ihm der dreimonatige unbedingte Teil der Strafe nachgesehen.

Gräuel der NS-Zeit sollen abschrecken

Wenn den Verurteilten die Gräuel des Nationalsozialismus hautnah vor Augen geführt werden, sei es für ideologisch nicht gefestigte Leute schwer, sich einer Auseinandersetzung zu entziehen, so Eichinger. Sie würden durch die Strafnachsicht auch nicht aus ihrem Job gerissen und „haben etwas gelernt“.

Ähnliche Vorgehensweisen bei Alkolenker und IS-Sympathisanten

Ähnliche Vorgehensweisen wurden auch bereits bei Alkolenkern gewählt sowie bei einem 2015 verurteilten IS-Sympathisanten. Der 19-Jährige, der nach Syrien in den bewaffneten Dschihad ziehen wollte, in Istanbul aber umkehrte, musste in Workshops vor Jugendlichen über seine Reise und seine Erfahrungen berichten. Danach erhielt er Strafaufschub.


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