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WIEN/OÖ. Um heimischen Veranstaltern trotz Corona-Risiken die Sicherheit für die Planungen für die Jahre 2021 und 2022 zu geben, wurde ein vorerst mit 300 Millionen Euro dotierter Schutzschirm geschnürt und im Nationalrat beschlossen. Anträge dafür sind ab 15. Jänner 2021 möglich.

Erste förderbare Veranstaltungen werden ab 1. Februar 2021 in den Schutzschirm aufgenommen. (Foto: volker weihbold)

„Damit können auch Veranstaltungen für 2021 und 2022 geplant werden und die Veranstalter erhalten so die Planungssicherheit in dieser schwierigen Zeit zurück“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Messen, Tagungen und Kulturveranstaltungen haben ein Volumen von neun Milliarden Euro, es ist ein wichtiger Bereich“, ergänzt Köstinger.

Mayer: „Guter Zeitpunkt“

„Wir wollen den Veranstaltern signalisieren, dass wir sie absichern, wenn sie bereit sind, das Risiko der Planung auf sich zu nehmen und ihnen den Mut zur Planung geben. Der Zeitpunkt ist ein Guter, um diese Maßnahme zu starten“, betont Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer.

Veranstalter bekommen Ausgaben ersetzt, die nicht mehr stornierbar sind, wenn etwa Veranstaltungen aufgrund der Bestimmungen gänzlich abgesagt werden müssen. Vorerst sind insgesamt 300 Millionen Euro dafür vorgesehen, die bereits vom Nationalrat beschlossen wurden.

Anträge ab dem 15. Jänner 2021 möglich

Anträge sind ab 15 Jänner und dann bis zum 15. Juni möglich, erste förderbare Veranstaltungen werden ab 1. Februar 2021 in den Schutzschirm aufgenommen, von der EU abgesegnet. „Alle Details dazu wird die Richtlinie beinhalten, die wir in den nächsten Tagen veröffentlichen und mit dem Kulturministerium akkordieren“, so Köstinger und Mayer.

Den Schutzschirm wird es bis Ende 2022 geben. Vorerst gibt es eine maximale Fördergrenze von 1 Million Euro. Mit der EU soll noch über größere Veranstaltungen und eine Aufstockung von 3 Millionen Euro verhandelt werden.

 


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