WKO befürchtet Schaden durch Wasserschongebiet
GROSSRAUM LINZ. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) lehnte nun den Einspruch gegen das Grundwasserschongebiet Scharlinz ab. Bei der WKO, als Interessensvertretung der Wirtschaft, zeigt man sich wenig begeistert.

Wie berichtet (hier: Wasserschongebiet Scharlinz rechtmäßig und im öffentlichen Interesse) wies der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen das Grundwasserschongebiet Scharlinz ab. Dies wurde eingerichtet um die Grundwasserreserven, die rund ein Drittel der Menschen im Großraum Linz mit Wasser versorgen, zu schützen. In diesem Gebiet befinden sich jedoch auch rund 4.000 Betriebe.
WKO befürchtet Schäden für Wirtschaftsstandort
Das Höchstgericht stellte fest, dass das Grundwasserschongebiet im öffentlichen Interesse an der allgemeinen Wasserversorgung im Raum Linz liegt und geeignet ist, den Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes angemessen zu verwirklichen. Die WKO zeigt sich wenig erfreut: „Wir haben den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen“, erklärt Clemens Malina-Altzinger, Vizepräsident der WKOÖ, fürchtet aber Schäden für den Wirtschaftsstandort. „Dies ändert aber nichts daran, dass dieses Schongebiet mitten im Zentrum des oberösterreichischen Wirtschaftsraums eine Hypothek darstellt. Dies gilt sowohl für Firmen, als auch für die Infrastruktur, wie zum Beispiel Straßen oder Bahnlinien. Daran hat sich durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs leider nichts geändert“, so Malina-Altzinger.
„Regelung mit Augenmaß“
Landesrat Anschober kann diese Befürchtungen nicht vollständig nachvollziehen und führt an, dass im vergangenen Jahr sogar sehr potente Unternehmen ihre Standorte in den Bereich des Grundwasserschongebiets verlegt haben. Zudem verweist er auch darauf, dass bei der Ausarbeitung des Schongebiets im Dialog mit den Interessensvertretungen und Unternehmen versucht wurde eine Lösung zu finden, die einen zeitgemäßen Wasserschutz sicherstellt, aber auch eine weitere positive Entwicklung des Wirtschaftsstandorts ermöglicht. Dazu hat man alle dort ansässigen Unternehmen im Vorfeld gebeten Skizzen von eventuell anstehenden Projekten zu übermitteln um diese bei der Umsetzung des Gebietes miteinfließen zu lassen. „Es war kein Projekt nicht machbar“, so Anschober. Lediglich geringfügige Änderungen – ohne große finanzielle Änderungen – wären in manchen Fällen notwendig gewesen. So ist zum Beispiel bei der Errichtung von Flächen die als Parkplatz oder Lagerfläche dienen – obwohl diese nun zu den Bewilligungspflichtigen Maßnahmen gehören – nicht einmal ein eigenes Verfahren notwendig, da die wasserrechtliche Prüfung ohnehin im gewerberechtlichen Verfahren inkludiert ist.
Anschober räumt jedoch auch ein, dass gewisse Dinge nicht machbar sind – so unter anderem Nassbaggerungen. Durch diese entstünden offene Wasserflächen: „Dort gibt es dann auch Enten, die sich dort niederlassen“, erklärt Herbert Rössler von der Abteilung für Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht. Fäkalkeime durch den Kot ebendieser können dort in das Grundwasser vordringen und dieses verunreinigen. Auch gewisse Industriezweige die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, wie Batterienwerke oder Waffenproduktion, könne sich dort nicht ansiedeln. „Für diese Betriebe wäre die Infrastruktur aber von Haus aus nicht gegeben“, erklärt Anschober im Hinblick auf die Energieversorgung und mehr.


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07.02.2017 19:20
Abzocke
Das Wasserschutzgebiet greift mir keiner an!