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LINZ. Das Urteil - drei Monate Haft bedingt - für einen 30-jährigen Linzer, der Anfang des Jahres einen Würstelstand in seiner Heimstadt abgefackelt hat, ist rechtskräftig. Nach ihm hat nun auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Richterin verzichtet. Das gab die Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage am Montag bekannt.
 

Das Urteil lautete auf drei Monate bedingt Foto: APA, (Archiv/Pfarrhofer)/HERBERT PFARRHOFER
Das Urteil lautete auf drei Monate bedingt Foto: APA, (Archiv/Pfarrhofer)/HERBERT PFARRHOFER

Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den heurigen 12. Jänner anfangs daheim und anschließend in zwei Lokalen kräftig Bier, Schnaps und Mischgetränke mit Wein getankt, als er sich obendrein in einer Tankstelle Wodka und Bier besorgte. Dies wollte er noch auf dem Heimweg konsumieren. Dazu suchte er sich wegen des Schneefalles den überdachten Vorgarten eines Würstelstandes aus. Dort fand er einen Sack mit Holzkohle und wollte damit heizen, um sich zu wärmen.

Ein Anzündversuch mit seinem Feuerzeug schlug fehl, deshalb holte er sich von der Tankstelle erst einen Türschloss-Enteiser und später auch noch Benzin. Doch auch damit brachte er kein Feuer zustande. Er gab auf, ging zum Frühstück in ein Lokal, danach heim und schlief dort seinen Rausch aus.

Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst

Doch im Würstelstand brach ein Brand aus. Er wurde völlig zerstört. Die Versicherung überwies dem Geschädigten bisher mehr als 140.000 Euro. Der Schaden wäre noch größer gewesen, wenn die Feuerwehr nicht ein Übergreifen auf einen benachbarten Gebrauchtwagen-Platz verhindert hätte. Vor Gericht war der 30-Jährige geständig und bot einen teilweisen Schadenersatz an. Er wurde wegen einer fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst - Höchststrafe: ein Jahr - zu drei Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.


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