Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz: bei Verstoß Geldstrafe möglich
LINZ. Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in öffentlichen Verkehrsmitteln österreichweit nach wie vor behördlich verpflichtend. Die Linz AG Linien haben jetzt beschlossen, die MNS-Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen aufzunehmen. Wer ab nächster Woche ohne Maske fährt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen werden und riskiert bei einer Weigerung eine Geldstrafe von 50 Euro.
Die Linz AG Linien weisen seit mehreren Wochen intensiv auf die MNS-Tragepflicht hin. Die zuletzt laufend verstärkten Maßnahmen zeigen auch Wirkung. Die große Mehrzahl der Fahrgäste in den Bussen und Straßenbahnen hält sich aktuell an die Regelungen.
Um eine noch bessere Wirkung zu erzielen, ergänzen die Linz AG Linien die bestehenden Maßnahmen nun nochmals. Die Aufnahme der MNS-Tragepflicht in die Beförderungsbedingungen erfolgt mit nächster Woche. Wer ab kommender Woche den Aufforderungen des Kontrollservice-Personals nicht nachkommt und keinen MNS trägt, kann aus dem Fahrzeug verwiesen und bei einer Weigerung mit einer Geldstrafe von 50 Euro belangt werden.
Von der Tragepflicht ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren und Menschen, die den MNS aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können.
Interne und externe Servicekräfte weisen auf die MNS-Tragepflicht hin
Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt die Linz AG Linien beim Hinweisen auf die Tragepflicht. „Wir appellieren an alle Fahrgäste, den Mund-Nasen-Schutz in den Linzer Bussen und Straßenbahnen zu tragen. Sie schützen damit sich selbst sowie andere und sorgen für ein sicheres Fahrgefühl“, unterstreichen die Linz AG Linien.
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