Gebührenerlass für Linzer Kinderbetreuungseinrichtungen im Juli
LINZ. In Linz fallen keine Juli-Elternbeiträge an, wenn Kinder nicht in ihrer Bildungseinrichtung waren. Für anwesende Kinder wird der Beitrag entsprechend aliquotiert. Die Änderung der Tarifordnung wurde vom Verwaltungsausschuss der Stadt Linz einstimmig beschlossen.

Die Stadt Linz erlässt rückwirkend die Juli-Elternbeiträge für jene Kinder, die aufgrund der verordneten coronabedingten Teil-Schließungen bzw. Einschränkungen des Betriebs Anfang Juli ihre städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besucht haben. Für anwesende Kinder ist der aliquote Teil des tatsächlichen Besuchs zu bezahlen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Linz hat diese Änderung der Tarifordnung der öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat am 13. August einstimmig beschlossen.
Die zuständige Stadträtin Eva Schobesberger begrüßt diesen einstimmig gefassten Beschluss: „Viele Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreut haben, werden so nicht zur Kasse gebeten. Die Situation für Eltern war in der Zeit der Einschränkungen durch Corona schon schlimm genug“, so Schobesberger.
Schließung durch Cluster Freikirche nötig
Veranlasst wurde die Teil-Schließung bzw. der eingeschränkte Betrieb sämtlicher Kinderbetreuungseinrichtungen Anfang Juli vom Land OÖ unter anderem in Linz aufgrund der zahlreichen Covid-19-Fälle im Zusammenhang mit dem Cluster Freikirche. Von 3. bis 10. Juli war der Betrieb weitgehend eingestellt. Geöffnet blieben jedoch alle Einrichtungen für Kinder, deren Eltern beruflich unabkömmlich waren bzw. keine Möglichkeit der Betreuung zu Hause gehabt haben. Um sowohl die Anzahl der Kinder in den Betreuungseinrichtungen in dieser Zeit so gering wie möglich zu halten und den Kindern das gewohnte Umfeld zu bieten, blieben in Linz alle Standorte grundsätzlich geöffnet.


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