
WIEN/OÖ/NÖ. Mit 7. Dezember endet der zweite „harte“ Lockdown in Österreich. Pflichtschulen und Maturaklassen kehren zum Präsenzunterricht zurück, der Handel und auch körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen öffnen, mit Auflagen und Maßnahmen. Für Gastro, Tourismus, Kultur- sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen heißt es: Bitte warten. Die Bundesregierung hat heute nach dem Ministerrat die Öffnungsschritte vorgestellt.
„Wir sind uns alle einig, dass die Phase des Lockdowns eine harte ist, aber es ist eine, die Wirkung zeigt“, so Kurz. Damit sei es gelungen, eine Überforderung der Spitäler zu verhindern, dankt er den Mitarbeitern im Gesundheits- und Pflegebereich für ihre „übermenschliche“ Leistung. Die sinkenden Zahlen seien aber keine Entwarnung. Vizekanzler Werner Kogler unterstreicht, dass die sinkenden Zahlen zwar Anlass zum „sanften Optimismus“ geben, die Entwicklung sei aber zu langsam, insbesondere im Hinblick auf die intensivmedizinische Situation in den Spitälern.
„Die Situation auf den Intensivstationen bleibt weiter eine hohe Herausforderung“, so auch Gesundheitsminster Rudi Anschober. Zu den Corona-Patienten würden verschobene OPs kommen, die jetzt schnell nachgeholt werden müssten, es warte und komme auch die Grippewelle, „das sorgt dafür, dass die Kapazitäten nochmal belastet werden.“
Ab 7. Dezember kommt es daher nur zu „schrittweisen und behutsamen“ Öffnungsschritten:
Pflichtschulen, Handel und körpernahe Dienstleistungen öffnen
- Mit Montag, 7. Dezember werden die Pflichtschulen und Kindergärten wieder vollständig für den Präsenzunterricht geöffnet. Die Oberstufen bleiben – mit Ausnahme der Maturaklassen – bis zu den Weihnachtsferien im Distance Learning. „Maturaklassen können wieder in den Regelunterricht zurück, das ist uns besonders wichtig. Ich denke, das ist ein guter Kompromiss“, so Vizekanzler Kogler. Aber dem Alter von 10 Jahren gilt Maskenpflicht auch im Unterricht. Details zu den Schulen hat Bildungsminister Heinz Faßmann bekannt gegeben.
- Der Handel und körpernahe Dienstleister – darunter Friseure – dürfen mit 7. Dezember wieder öffnen, mit Regeln wie den zehn Quadratmetern pro Person und Maskenpflicht, Bewirtung ist nicht erlaubt.
- Ebenfalls öffnen dürfen Bibliotheken, Museen und Galerien, mit gleichen Regeln wie der Handel.
Ausgangsbeschränkungen wieder von 20 bis 6 Uhr
Die Ausgangsbeschränkungen werden nicht vollständig aufgehoben, wie vor dem „harten“ Lockdown gelten diese ab 7. Dezember wieder von 20 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf der private Wohnraum nur aus den bekannten Gründen verlassen werden.
„Private Kontakte werden wieder möglich, aber in eingeschränkter Art und Weise“, so Kurz. „Wir sind uns bewusst, dass das nach wie vor starke Einschränkungen sind, aber wenn wir ein würdiges und halbwegs sicheres Weihnachten feiern wollen, müssen wir bis 23. Dezember mit diesen Maßnahmen und Massentests mit den Zahlen herunter.“ Er stellt dabei für Heiligabend und Silvester in Aussicht, dass diese mit bis zu zehn Personen gefeiert werden können.
Innenminister Karl Nehammer unterstreicht: „Wir müssen die sozialen Kontakte weiter einschränken.“ Tagsüber könnten aus einem anderen Haushalt sechs Personen und zusätzlich sechs Kinder zusammenkommen.
Nehammer appelliert in puncto Einkaufen auch: „Bitte die Möglichkeit nicht alle gleich am ersten Tag nutzen“.
Skifahren erst ab 24. Dezember möglich
Erst ab 24. Dezember werden Einzelsportarten wie Skifahren, Langlaufen oder Eislaufen ermöglicht, nicht aber Kontakt- und Mannschaftssportarten. In Liften und Goldeln gibt es dann klare Regeln beim Ein- und Aussteigen auch mit Mund-Nasenschutzpflicht, in Gondeln Kapazitätsbeschränkungen. Indoorsportstätten bleiben weiter geschlossen.
Gastro und Kultur bleiben bis inklusive 6. Jänner geschlossen
Der gesamte Kunst- und Kulturbereich - mit Ausnahme der Museen -, Gastro und Tourismus sollen erst am 7. Jänner wieder hochgefahren werden. In der Gastro sind bis dahin weiterhin Lieferung und Abholung möglich. „Es ist schmerzlich, dass wir hier mit Öffnungsschritten zuwarten müssen“, so Kurz. Bis zur Wiedereröffnung gibt es wirtschaftliche Entschädigung - bis Jahresende Umsatzersatz, ab 1. Jänner gilt der Fixkostenzuschuss.
„Wir wollen nicht unter den Tisch fallen lassen, dass Kunst- und Kultur ein essenzieller Bestandteil des Lebens ist, wir wissen, dass die Einschränkungen auch hier eine Zumutung sind“, so Kogler. „Wir wissen, dass das hart für Theater, Orchester, Bands, Kabarettisten und alle Kulturschaffenden ist und danken für das Verständnis aus der Kulturbranche.“
In rund zwei Wochen will die Bundesregierung bekannt geben, wie es hier nach dem 7. Jänner weitergehen soll und damit Planungssicherheit geben.
Keine Christkindlmärkte
Die angekündigten Maßnahmen bedeuten auch das Aus für Punschstände und Christkindlmärkte. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden, hieß es in der Pressekonferenz der Bundesregierung.
„Konsequentes Grenzregime“: Quarantänepflicht
Lehren ziehe man aus dem Sommer, was Reiserückkehrer angeht: „Daher gibt es dieses Mal ein konsequentes Grenzregime, dass verhindern soll, dass durch Auslandsreisen in der Weihnachtszeit und über Silvester wieder das Virus ins Land eingeschleppt wird“, so Kurz. Ein- und Ausreiseverbote gelten aber nicht.
Es gilt - mit Ausnahmen für Pendler und Geschäftsreisende - für Auslandsreisende über Weihnachten und Silvester bei der Wiedereinreise aus Risikogebieten nach Österreich eine zehntägige Quarantänepflicht mit der Möglichkeit, sich nach fünf Tagen freitesten zu können. Als Risikogebiete gelten dabei Länder mit einer 14-Tages-Inzidenz der positiven Coronafälle, die einen Wert über 100 verzeichnen.
„Unser Ziel ist es nicht, die Menschen sinnlos zu quälen, sondern darauf zu achten, dass wir das gemeinsame Ziel erreichen, wieder zur Normalität zurückkehren zu können“, so Innenminister Nehammer dazu.