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OÖ. Auch der OÖ Verkehrsverbund (OÖVV) adaptiert angesichts der Lockdown-Verlängerung und den schärferen Maßnahmen die Regeln. Ab 25. Jänner gilt FFP2-Maskenpflicht, das Kundencenter ist bis 7. Februar für persönliche Besuche geschlossen.

 (Foto: OÖVV/Wolfgang Stöttinger - www.wolfography.at)
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„In Zeiten, die von Anpassungs- und stetigen Änderungsprozessen dominiert werden, war eines für uns essenziell. Nämlich, dass das Fahrplanangebot in gewohnter Qualität zur Verfügung steht. All jene Leistungsträger, die auch während der Lockdownphasen fleißig und hart arbeiten, sollen nicht noch zusätzliche Belastungen durch eingeschränkte Verkehrsverbindungen erfahren müssen. In diesen unübersichtlichen Zeiten gilt es, ein wichtiges Zeichen der Beständigkeit zu setzten“, so Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner.

„Wir unterstützen die Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Covid-19 Virus mit allen uns zur Verfügung stehenden Mittel und werden die Fahrgäste über die Verschärfung der MNS-Pflicht und den erweiterten Mindestabstand informieren. Wir wollen alle unsere Kunden weiterhin so bequem und sicher wie gewohnt an ihr Ziel bringen. Im Sinne unser aller Gesundheit bitten wir alle unsere Fahrgäste, sich an die geltenden Verordnungen der Bundesregierung zu halten“, so Herbert Kubasta, Geschäftsführer der OÖ Verkehrsverbund Gesellschaft.

FFP2: Ausnahmen für Kinder und Schwangere

Aufgrund der verschärften Maßnahmen der Bundesregierung ist das Tragen einer FFP2-Maske ab 25. Jänner in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, Bahnhöfen, Busterminals und Bahnsteigen für jeden Fahrgast über 14 Jahren verpflichtend.

Kinder unter sechs Jahren und Fahrgäste mit einer entsprechenden und mitgeführten ärztlichen Bestätigung sind von der MNS-Pflicht befreit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren und Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-/Nasenschutz anstatt einer FFP2-Maske verwenden.

Zusätzlich muss ab diesem Zeitpunkt ein Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, eingehalten werden, sofern dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste und beim Ein-/Aussteigen möglich ist.

Fahrplanangebot weitgehend uneingeschränkt

Auch während der Zeit des verlängerten und verschärften Lockdowns bis 7. Februar bleibt das Fahrplanangebot im Regionalverkehr uneingeschränkt aufrecht. In den Städten Linz, Wels und Steyr kommt es zu geringfügigen Fahrplanreduzierungen. Während der vorverlegten Semesterferien von 8. bis 14. Februar gilt der Ferienfahrplan.

Aktuelle Fahrplaninfos online

Die korrekten Fahrplaninformationen werden rechtzeitig vor den Ferien in der OÖVV Info App und der digitalen Fahrplanauskunft auf der Website des OÖ Verkehrsverbundes bereitgestellt.

Der Kauf von Fahrkarten beim Fahrpersonal wird auch weiterhin möglich sein. Der OÖ Verkehrsverbund bittet die Fahrgäste allerdings, ihr Ticket bereits vor Fahrtantritt in der App oder an Fahrkartenautomaten zu kaufen.

Trotz für Besuche geschlossenen Kundencenter ist der Kundenservice aufrecht und steht den Fahrgästen per E-Mail (kundencenter@ooevv.at) und Telefon (0732/6610100) zur Verfügung.


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