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Lockdown "light" bis 9. März verlängert, ab Samstag Lockerungen in Heimen

Karin Seyringer, 25.02.2021 15:20

WIEN/OÖ/NÖ. Die aktuell geltenden Lockdown-Regelungen mit Ausgangsbeschränkung am Abend bleiben Österreicher vorerst bis 9. März erhalten. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat der Verlängerung am Donnerstag zugestimmt. Lockerungen gibt es aber in den Alten- und Pflegeheimen, und zwar ab Samstag.

Symbolfoto (Foto: fizkes/Shutterstock.com)
Symbolfoto (Foto: fizkes/Shutterstock.com)

Die aktuellen Lockdown-Regelungen werden bis 9. März verlängert. Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte mit ÖVP-Grünen-Mehrheit zu. Demnach bleiben die geltenden Betretungsverbote und Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr für vorerst weitere zehn Tage erhalten.

Gastro und Tourismus bleiben damit bis mindestens 9. März weiter geschlossen, auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist nach wie vor untersagt. Der Handel darf zwischen 6 Uhr und 19 Uhr öffnen, es gilt jeweils 20 Quadratmeter für Kunden, eine FFP2-Maske ist Pflicht. Ähnliche Regelungen gelten für Museen, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und botanische Gärten.

Zur Zeit der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen darf der private Wohnraum nur aus bestimmten Gründen wie Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen verlassen werden. Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.

Alten- und Pflegeheime: Ab Samstag mehr Besuche möglich

Gelockert werden aber wie angekündigt die strikten Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Ab Samstag dürfen Heimbewohner zwei Besuche pro Woche mit jeweils zwei Personen empfangen. Das gilt auch für Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Gesundheitsminister Rudi Anschober begründete diesen ersten Lockerungsschritt damit, dass sich die Situation in den Alten- und Pflegegeheimen wesentlich verbessert habe. Das zeige, dass die Maßnahmen greifen. Auch die Impfung habe positive Effekte.

Zudem werden Logopäden und deren Patienten von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.

Neue Auflagen gibt es dagegen im Bereich mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen: Sie benötigen künftig einen maximal sieben Tage alten negativen Corona-Test und müssen zusätzlich eine FFP2-Maske oder eine höherwertige Maske tragen.

Kritik von FPÖ und Neos

Kritik an der Verlängerung des Lockdowns kommt weiter von der FPÖ. Auch die NEOS sehen die weiter andauernden Ausgangsbeschränkungen kritisch. Ausdrücklich begrüßt wurden von der Opposition hingegen die Lockerungen in Alten- und Pflegeheimen.

Anschober: keine Entwarnung

Generell gibt Anschober keine Entwarnung geben. Zu den gestiegenen Neuinfektionen in den vergangenen Tagen - am Donnerstag wurden 2.300 gemeldet - meint Anschober, es sei von Expertenseite noch nicht dokumentiert, ob sich diese auf die Zunahme der Virusmutationen oder auf den deutlichen Anstieg bei den Testungen zurückführen ließen. Man sei dabei, sich die Dunkelziffer präziser anzuschauen.


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