OÖ. Im Hinblick auf den bevorstehenden 1. Mai und das traditionell damit verbundene Aufstellen von Maibäumen appelliert der Landeskrisenstab an die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben. Publikum ist nicht erlaubt, das bloße Aufstellen aber möglich.
Demzufolge muss das beliebte Maibaumaufstellen in den Gemeinden, wie schon im Vorjahr, auch heuer leider wieder ohne Publikum stattfinden. Entsprechend der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums gilt dieser Brauch an öffentlichen Plätzen und mit Publikum als Veranstaltung und ist daher in dieser Form untersagt.
Bloßes Aufstellen erlaubt
Das bloße Aufstellen des Baumes ist unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt. Laut geltender Regelung ist dies durch eine vom Bürgermeister dazu beauftragte Firma, beispielsweise mit einem Kran, oder durch Gemeindebedienstete im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit möglich.
„Brauchtum soll auch in herausfordernden Zeiten gelebt werden, auch wenn dies im Moment nur unter eingeschränkten Rahmenbedingungen möglich ist. Wir hoffen alle, dass wir schon bald unsere traditionellen Feste in gewohnter Form feiern können. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt noch einmal zusammenhelfen und alle Schutzmaßnahmen einhalten – auch wenn es uns allen schon schwerfällt. Der Ausblick, damit früher wieder gemeinsam feiern zu können, muss uns anspornen“, appelliert die Leiterin des OÖ Krisenstabs Carmen Breitwieser.
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