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VÖCKLABRUCK. Die Linie 563, der sogenannte „Nachtschwärmer“, wurde in der Region Vöcklabruck wieder in Betrieb genommen. Diese Linie existiert ausschließlich für den nächtlichen Freizeitverkehr und war aufgrund der Corona-Sperrstunden seit dem Lockdown im November 2020 eingestellt. 

Der „Nachtschwärmer“ hat nach der Öffnung der Nachtgastronomie wieder den Betrieb aufgenommen.Foto: OÖVV

Seit über 15 Jahren gibt es im Bezirk Vöcklabruck eine Nachtbuslinie, um vor allem jugendlichen Fahrgästen eine sichere und günstige Möglichkeit zu bieten, an Wochenenden Lokale und Diskotheken in der Region sicher und günstig zu erreichen. Seit Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen im November 2020 war die Nachtbuslinie 563 in der Region Vöcklabruck außer Betrieb. Am 1. Juli 2021 endeten die Corona-Sperrstunden und Lokale und Diskotheken können nachts wieder öffnen. Deshalb wurde der „Nachtschwärmer“ pünktlich mit Beginn der Sommerferien wieder aktiviert. Der Nachtbus fährt zwischen Schwanenstadt und St. Georgen im Attergau über Attnang-Puchheim, Regau, Vöcklabruck, Lenzing, Kammer-Schörfling und Seewalchen und wird immer freitags und samstags und in den Nächten vor Feiertagen von 20 Uhr abends bis ca. 4 Uhr morgens verkehren, um die Jugendlichen sicher und umweltfreundlich nach Hause zu bringen.

Freiheit für junge Menschen

„Ein gutes Mobilitätsangebot bedeutet besonders für junge Menschen mehr Freiheit. Mit der Wiederinbetriebnahme des Nachtschwärmers kommen unsere Jüngsten nicht nur umweltfreundlich, sondern auch sicher und somit mobil ans Ziel“, so Landesrat für Infrastruktur Günther Steinkellner. Insgesamt haben vor der Corona-Pandemie jährlich rund 25.000 vorwiegend jugendliche Fahrgäste dieses Angebot genutzt. Mit dem Jugendticket-Netz können Jugendliche über die Freifahrt zur Schule oder Lehre hinaus den „Nachtschwärmer“, aber auch alle anderen Verbindungen im gesamten OÖVV-Verkehrsnetz ein ganzes Jahr lang – auch in den Ferien – nutzen.

Regel einhalten

Die für den öffentlichen Verkehr geltenden Corona-Regelungen müssen auch im „Nachtschwärmer“ weiterhin eingehalten werden. Seit den Lockerungen am 1. Juli bedeutet dies das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen an Haltestellen und in Bahnhöfen. Der OÖVV bittet die nächtlichen Fahrgäste um entsprechende Disziplin beim Einhalten der Corona-Regeln, auch wenn die Euphorie wegen der längeren Öffnungszeiten der Lokale groß ist.


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