Halloween-Randale: Zwei Urteile im dritten Prozess
LINZ. Drei Jugendliche mussten sich heute am Landesgericht Linz im Zusammenhang mit der Halloween-Nacht 2022 verantworten. In zwei Fällen wurde ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Im Fall des 16-jährigen wurde die Verhandlung auf den 27. März vertagt.

Den drei Jugendlichen wurde das Vergehen der schweren gemeinschaftlichen Gewalt, schwere Körperverletzung und Diebstahl durch Einbruch vorgeworfen. Eine 15-jähriges Mädchen wurde zu zwölf Monaten Haft verurteilt, davon zwei Monate unbedingt. Sie erhält Bewährungshilfe. Da ihr die Zeit in der U-Haft angerechnet wird, wird sie mit heute bedingt entlassen.
Im Fall des 15-jährigen kamen zu einer früheren Verurteilung 7 Monate Haftstrafe hinzu, davon ein Monat unbedingt. Auch er wurde mit dem heutigen Tag aus der U-Haft entlassen, da ihm diese ebenfalls angerechnet wird. Auch er erhält Bewährungshilfe. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Zu keinem Urteil kam es im Fall des 16-jährigen, da sich dieser im Gegensatz zu den beiden anderen Jugendlichen nicht geständig zeigte. Sein Fall wird auf den 27. März vertagt, da noch weitere Zeugen vernommen werden müssen.


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