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LINZ. Die Volksanwaltschaft hilft bei Problemen mit Behörden und kontrolliert präventiv die Einhaltung der Menschenrechte. Am Donnerstag, 28. September hält Volksanwalt Bernhard Achitz einen Sprechtag in Linz ab.

Volksanwalt Bernhard Achitz (Foto: © Photo Simonis / Volksanwaltschaft)
Volksanwalt Bernhard Achitz (Foto: © Photo Simonis / Volksanwaltschaft)

Der Sprechtag findet ab 10 Uhr im Alten Rathaus, Hauptplatz 1, 2. Stock, Zimmer 244, statt. Anmeldungen sind unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 223 223 119 oder an vaa@volksanwaltschaft.gv.at erforderlich.

Die Volksanwaltschaft steht Menschen zur Seite, die sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen. Alter, Nationalität und Wohnsitz spielen dabei keine Rolle. Beschwerden können etwa aufgrund der Untätigkeit einer Behörde, einer nicht dem Gesetz entsprechenden Rechtsansicht oder aufgrund von groben Unhöflichkeiten eingebracht werden. Gegen ein Gericht sind nur Beschwerden aufgrund einer überlangen Verfahrensdauer möglich.

Beschwerden können telefonisch, schriftlich oder persönlich an Sprechtagen eingebracht werden.

Volksanwaltschaft und Arbeiterkammer halfen: Mutter erhielt nach acht Jahren Kinderbetreuungsgeld

Ein aktuelles Beispiel für die Tätigkeit der Volksanwaltschaft: Bettina G. musste mehr als acht Jahre auf das Kinderbetreuungsgeld warten, vor einigen Monaten bekam sie per Höchstgerichtsurteil Recht und das Geld wurde ihr ausbezahlt. „Die Frage ist aber, ob Familienministerin Susanne Raab mittlerweile endlich etwas unternommen hat, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen, und entsprechende Richtlinien ausgegeben hat.“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz, denn es würden sich immer wieder betroffene Eltern bei der Volksanwaltschaft melden.

Im Fall von Bettina G. habe es seitens der Behörde auch nach der Kritik der Volksanwaltschaft kein Einlenken gegeben, mit Hilfe des AK-Rechtsschutz zog sie vor Gericht. Nach zwei vorinstanzlichen Urteilen zu Gunsten der Familie, gegen welche die Behörde in Berufung ging, hat schließlich der Oberste Gerichtshof rechtskräftig entschieden, dass Frau G. das Kinderbetreuungsgeld nachbezahlt bekommen muss.

Beschwerden betreffend Familienministerium würden sich bei der Volksanwaltschaft häufen, berichtet Achitz. Auf einen Kritikpunkt habe der Gesetzgeber bereits reagiert: Nachdem eine alleinerziehende Mutter nach dem Tod des Vaters kein Kinderbetreuungsgeld erhalten hatte, wurde die Einführung einer Härtefallklausel beschlossen.


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