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"Wut-Wirtin" zu Geldstrafe verurteilt: Musik ohne AKM-Vertrag gespielt

Online Redaktion, 19.01.2024 11:48

LINZ/LICHTENBERG. Alexandra P., besser bekannt als „Wut-Wirtin“, wurde am Donnerstag, 18. Jänner zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in ihren Lokalen Musik abgespielt hatte, ohne dafür Zahlungen an die AKM (austro mechana) zu leisten.

Die Gastronomin Alexandra P. war bereits häufiger in den Medien, etwa weil sie ihr Linzer Badcafé während des Lockdowns aufsperrte. (Foto: Foto: FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR)

Die „AKM“ vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Musiktextautoren und Musikverlegern in Österreich. Wer öffentlich urheberrechtlich geschützte Musik spielt, muss einen Beitrag an die AKM entrichten – das trifft auch auf Gastronomiebetriebe zu.

Keinen AKM-Vertrag

Die als „Wut-Wirtin“ bekannte Frau soll sowohl in ihrem mittlerweile geschlossenen Café in Linz als auch in ihrem neuen Gasthaus im Bezirk Urfahr-Umgebung urheberrechtlich geschützte Musik abgespielt haben. Bei einem Kontrollbesuch der AKM stellte sich heraus, dass die Gastronomin keinen aufrechten AKM-Vertrag hatte und auch keine Zahlungen für das Abspielen von Musik geleistet hatte – wie mehrere Medien am Donnerstag berichteten.

Die AKM klagte - das Landesgericht Linz verurteilte die Wirtin wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 240 Euro, zahlbar in mehreren Tagessätzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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