"Wut-Wirtin" zu Geldstrafe verurteilt: Musik ohne AKM-Vertrag gespielt
LINZ/LICHTENBERG. Alexandra P., besser bekannt als „Wut-Wirtin“, wurde am Donnerstag, 18. Jänner zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in ihren Lokalen Musik abgespielt hatte, ohne dafür Zahlungen an die AKM (austro mechana) zu leisten.
Die „AKM“ vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Musiktextautoren und Musikverlegern in Österreich. Wer öffentlich urheberrechtlich geschützte Musik spielt, muss einen Beitrag an die AKM entrichten – das trifft auch auf Gastronomiebetriebe zu.
Keinen AKM-Vertrag
Die als „Wut-Wirtin“ bekannte Frau soll sowohl in ihrem mittlerweile geschlossenen Café in Linz als auch in ihrem neuen Gasthaus im Bezirk Urfahr-Umgebung urheberrechtlich geschützte Musik abgespielt haben. Bei einem Kontrollbesuch der AKM stellte sich heraus, dass die Gastronomin keinen aufrechten AKM-Vertrag hatte und auch keine Zahlungen für das Abspielen von Musik geleistet hatte – wie mehrere Medien am Donnerstag berichteten.
Die AKM klagte - das Landesgericht Linz verurteilte die Wirtin wegen Verstößen gegen das Urheberrechtsgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt 240 Euro, zahlbar in mehreren Tagessätzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mehr lesen:
Linzer Wirtin sperrte Lokal auf - zahlreiche Anzeigen
Linzer „Wut-Wirtin“ kündigt auf Facebook Schließung ihres Lokals an
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden