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LINZ. Bedingte Haftstrafen setzte es am Mittwoch am Landesgericht Linz für fünf Nigerianer, die sich von einem Kameruner mittels gefälschten Pässen ihre Deutschprüfungen für den Erhalt eines Aufenthaltstitels absolvieren ließen. Die allesamt unbescholtenen und teils schon mehr als zehn Jahre in Österreich lebenden Angeklagten zeigten sich umfassend geständig und entschuldigten sich für das Geschehene vor Gericht.

Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig. (Foto: Volker Weihbold)
Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig. (Foto: Volker Weihbold)

Dass bis auf den erstangeklagten Kameruner derzeit wohl keiner der Angeklagten eine Chance zur positiven Ablegung der Prüfung hätte, zeigte sich schon daran, dass die anwesende Dolmetscherin beinahe durchgängig ins Englische übersetzen musste.

Foto ausgetauscht

Im Laufe des Prozesses zeichnete sich nicht zuletzt aufgrund der Geständnisse ein beinahe eindeutiges Bild. Die Männer im Alter zwischen 38 und 54 Jahren hatten dem 47-Jährigen, der in seiner Heimat auch ein Literaturwissenschaftsstudium absolviert hatte, ihre Reisepässe bzw. Kopien der Reisepässe überlassen. Die Pässe wurden daraufhin mit dem Foto des Kameruners ausgestattet und die Prüfung absolviert. Wie viel Geld der Kameruner dafür erhielt, konnte nicht mehr eruiert werden. Eine Bezahlung steht allerdings außer Streit.

Unwesentlich, wer fälschte

Unklar blieb, wer sich für die Fälschung verantwortlich zeichnete. „Unerheblich“, urteilte die Richterin, der nötige Vorsatz, dass der Pass für die Prüfung gefälscht wird, sei bei allen vorhanden gewesen. Jedem einzelnen musste bei der Übergabe der Dokumente - wenn auch noch im Original - klar gewesen sein, dass es zur Absolvierung der Prüfung eine Fälschung benötige, so die Richterin.

Reumütige Geständnisse

In ihren Vernehmungen zeigten sich alle Angeklagten geständig und offen reumütig. Alle räumten ein, einen großen Fehler gemacht zu haben und entschuldigten sich. Immer wieder wurde auch darauf verwiesen, dass man sich bisher über die ganzen Jahre in Österreich nie etwas zu Schulden gekommen lassen hat, aber vor allem aufgrund von Stress es nicht geschafft habe, sich das entsprechende Deutsch-Niveau anzueignen.

Er wollte vor allem seinen Freunden helfen, betonte der 47-Jährige, der die Prüfungen absolvierte und verwies ebenso auf den Stress seiner Bekannten. „Hätten sie die nötige Zeit gehabt, hätten sie die Prüfungen selbst geschafft“, hielt er auch ein Plädoyer für die fünf Nigerianer.

Bedingte Haftstraßen

Am Ende setzte es für alle bedingte Haftstrafen. Der Kameruner erhielt eine fünfmonatige Bewährungsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe in Höhe 120 Tagessätzen à 4 Euro. Ein 48-jähriger Nigerianer erhielt vier Monate bedingt, er hatte zusätzlich gegen eine Gebühr von 1.800 Euro einen weiteren Prüfling vermittelt.

Die restlichen Angeklagten fassten drei Monate bedingt aus. Eine Strafe, die in dieser Höhe nicht im Leumundszeugnis aufscheint. Zwei der Angeklagten, die durch die Prüfung mittlerweile Österreicher sind, droht auf dem Verwaltungsweg die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft.

Mehr spannende Urteile finden Sie auf linzerurteile.at


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