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LINZ. Der ehemalige Präsident eines oberösterreichischen Sportvereins wurde am Landesgericht Linz wegen Abgabenhinterziehung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig. (Foto: Volker Weihbold)
Das Urteil ist rechtskräftig. (Foto: Volker Weihbold)

150.000 Euro davon wurden dem geständigen Angeklagten bedingt nachgesehen. Die Strafe liegt im unteren Rahmen, gedroht hätte eine Geldbuße bis zu 2,3 Millionen Euro.

Gesellschaftsgeflecht

Über mehrere Gesellschaftskonstrukte, die mit dem Verein verflochten waren, soll der nunVerurteilte Gelder in höherer Summe verschoben haben. So in sechs Jahren Abgaben von 1,14 Millionen Euro hinterzogen haben. Unter anderem gab es auch Schwarzgeldzahlungen an Spieler. Ein Teil der Schuld ist bereits beglichen, für die noch ausständige Schuld bekam der Mann die Weisung, sie innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen.

Die bisher erfolgte teilweise Rückerstattung und das Geständnis wurden als Milderungsgründe gewertet. Neben einer höheren Geldstrafe drohten auch bis zu vier Jahre Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig


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