Taubenfüttern und Rauchen auf Spielplätzen soll verboten werden
LINZ. Der Linzer Sicherheitsausschuss hat sich für ein Taubenfütterungsverbot im Stadtgebiet und ein Rauchverbot auf Spielplätzen ausgesprochen. Über beide Regelungen entscheidet der Gemeinderat am 24. September.

Das Füttern wildlebender Straßentauben soll im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Betroffen sind etwa Straßen, Plätze, Parks, Grünanlagen, Innenhöfe und Parkplätze. Auch das Auslegen oder Ausstreuen von Futter wäre untersagt. Bei Verstößen drohen bis zu 218 Euro Strafe.
Sicherheits- und Gesundheitsstadtrat Michael Raml (FPÖ) zum Hintergrund: „Gezielte Fütterungen führen zu größeren Taubenansammlungen und damit zu Verschmutzungen und hygienischen Belastungen. Mit einem klaren Fütterungsverbot schaffen wir eine nachvollziehbare Regel und geben dem Ordnungsdienst eine Grundlage für Kontrollen.“
Kritik kommt den von Grünen. Das Taubenfütterungsverbot greife zu kurz. Man habe deshalb auch im Sicherheitsausschuss nicht zugestimmt. „Ein generelles Verbot wird die Probleme nur verschärfen, da sich Tauben dann noch stärker von Abfällen und ähnlichem ernähren und dadurch entsprechende Spuren hinterlassen. Daher muss die Bestimmung um eine Ausnahmeregelung ergänzt werden, damit Personen, die sich nachweislich für den Taubenschutz einsetzen, von dem Verbot ausgenommen sind und an klar definierten Plätzen Tauben auch künftig füttern dürfen“, betont Gemeinderat Tobias Reder. Man werde deshalb Gemeinderat einen entsprechenden Zusatzantrag stellen.
Rauchverbot am Weg
Einstimmig fiel die Entscheidung für ein Rauchverbot auf öffentlichen Spielplätzen aus. Dieses soll über eine Änderung der Gartenverordnung eingeführt werden und das bereits geltende Alkoholverbot ergänzen.
„Spielplätze sind Räume für Kinder. Dort hat der Gesundheitsschutz für mich klare Priorität. Kinder sollen dort weder Tabakrauch ausgesetzt sein, noch Zigarettenstummel finden. Mit der neuen Regelung schaffen wir einen verbindlichen Schutz dort, wo er besonders wichtig ist“, unterstreicht Raml abschließend.








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