Linz und Linz-Land bei Kinderbetreuung überwiegend gut bewertet
LINZ/LINZ-LAND. Die Stadt Linz und 19 Gemeinden im Bezirk Linz-Land erreichen im Kinderbetreuungsatlas 2026 der Arbeiterkammer die höchste Gesamtbewertung 1A. Zwei weitere Gemeinden werden in Kategorie A eingestuft. Bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren gibt es laut Arbeiterkammer OÖ jedoch weiterhin Lücken.

Der Atlas bewertet unter anderem Öffnungszeiten, Mittagsangebote und Schließzeiten der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die 20 Gemeinden in Kategorie 1A erfüllen acht oder neun der geforderten Kriterien. Ihr Anteil liegt mit rund 87 Prozent über dem oberösterreichischen Durchschnitt von 36 Prozent. Keine Gemeinde der beiden Bezirke fällt in der Gesamtbewertung in die Kategorien B, C oder D.
Weniger Plätze für Kinder unter drei Jahren
Bei den Unter-Dreijährigen erreichen sieben Gemeinden die Kategorie 1A: die Stadt Linz sowie Enns, Hargelsberg, Hörsching, Kirchberg-Thening, Leonding und Pasching. Sie erfüllen alle drei Kriterien für ein vollzeittaugliches Angebot. Dazu gehören Öffnungszeiten von mindestens 9,5 Stunden täglich von Montag bis Donnerstag und mindestens 45 Stunden pro Woche.
In einzelnen Gemeinden im Bezirk Linz-Land werden Kinder erst ab dem 18. Lebensmonat aufgenommen. Als spätestes Erstaufnahmealter wurden 24 Monate angegeben. Das kann den Wiedereinstieg von Eltern nach der Karenz erschweren.
Schließzeiten erschweren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Bei den Drei- bis Sechsjährigen erreichen 16 Gemeinden die Kategorie 1A. Drei Gemeinden werden in Kategorie A und drei in Kategorie B eingestuft. In Asten und St. Marien sind dafür Schließzeiten von mehr als fünf Wochen im Jahr ausschlaggebend, in Allhaming kürzere Öffnungszeiten.
Nach Angaben der Arbeiterkammer überschreiten in Linz und Linz-Land jeweils zwei Gemeinden bei den Kindergärten und bei den Krabbelstuben die vorgesehene Grenze für Schließzeiten. Das oberösterreichische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht bei entsprechendem Bedarf eine Öffnung von mindestens 47 Wochen im Jahr vor.
Bei der Betreuung von Volksschulkindern erreichen knapp drei Viertel der Gemeinden Kategorie A. Fünf Gemeinden im Bezirk Linz-Land werden in Kategorie B eingestuft.
Arbeiterkammer fordert Rechtsanspruch
Die Arbeiterkammer fordert einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Volksschule. Zudem verlangt sie eine verpflichtende Bedarfserhebung sowie eine gesicherte Finanzierung durch das Land Oberösterreich.








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