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Laut einem vor kurzem gefällten Beschluss des Trauner Gemeinderats können Gewerbetreibende, die aufgrund der Bauarbeiten am Trauner Hauptplatz Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, eine Sonderförderung beantragen. Diese beträgt maximal 6000 Euro pro Jahr. Einige Kaufleute fühlen sich mit dieser Summe vor den Kopf gestoßen.

Auch wenn er auf diesem Bild lächelt, ist Goldschmied Franz Pfoser hinsichtlich der Höhe der beschlossenen Sonderförderung nicht zum Lachen zumute.**********Foto: Franz Pfoser
„Ich habe bis jetzt noch kein schriftliches Dokument bekommen, wie das jetzt wirklich abläuft mit der Förderung. Wenn es für ein Jahr eine Höchstsumme von 6000 Euro sein soll, ist es viel zu wenig“, meint Goldschmied Franz Pfoser, der im Zuge der Umsatzeinbußen schon einen Mitarbeiter entlassen musste. Mit dieser Meinung steht Pfoser nicht alleine da. „Ich habe in den letzten zwei Monaten fast 6000 Euro Strafe wegen der Bauarbeiten gezahlt. Also zahle ich den Betrag wieder zurück“, sagt Serdar Özden, Inhaber des Restaurants „Los Cabos“ am Trauner Hauptplatz. Etwas verzweifelt fügt er hinzu: „Wir müssen es irgendwie schaffen, sonst sind wir auch weg.“ Erwin Iraneck, Besitzer des gleichnamigen Schuhhauses, sieht die Lage aus der Distanz etwas entspannter. „Wir haben zum Glück noch keine Umsatzeinbußen, weil wir von der Baustelle nicht betroffen sind. Aber ob 6000 Euro reichen, das kann man nur individuell beurteilen. Wir befürchten schon, dass, wenn die Baustelle der Straßenbahn bis zu uns reicht, es zu Einbußen kommt.“Andere Städte als VorbildTrauns Vizebürgermeister Rudolf Scharinger (SPÖ) kann den Unmut bezüglich der Förderung nicht verstehen. „Den Wert von 6000 Euro haben wir angenommen, nachdem wir uns an Städten wie Ansfelden, Ried oder Linz orientiert haben, wo in ähnlichen Situationen 6000 Euro als höchster Förderbetrag ausbezahlt wurden.“ Den vollen Betrag erhalten aber nur Gewerbetreibende, die einen Umsatzrückgang von 50 Prozent oder mehr verzeichnen. In vier Abstufungen erhalten sie dementsprechend weniger Fördergelder. Die niedrigste Stufe liegt bei 1800 Euro, wenn ein Umsatzrückgang von mindestens 15 Prozent nachgewiesen werden kann. Für Franz Pfoser ist das nicht nachzuvollziehen. „Wenn ich als Unternehmer einen Jahresumsatz habe, der 40 oder 50 Prozent unter dem ist, was ich vorher gehabt habe, dann habe ich schon zugesperrt, bevor ich den Antrag überhaupt stelle. Man kann auch erst Ende des Jahres ansuchen, da ist es schon zu spät. Mir haben im September und Oktober alleine schon mehr als die 6000 Euro gefehlt nur an Gewinn, nicht an Umsatz.“ Offenlegung PflichtAnsuchen für die Sonderförderung kann man bereits jetzt, immer rückwirkend für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Dafür müssen die Unternehmer Einblick in ihre Bilanzen geben. „Wir haben von den anderen Städten gehört, dass die Anzahl der Kritiker und die Anzahl derer, die sich dann für die Förderung angemeldet haben, in überhaupt keinem Verhältnis mehr gestanden ist. Wie es tatsächlich um das Ansuchen gegangen ist, hat es sich auf drei, vier Kaufleute reduziert“, berichtet Scharinger erfahrungsgemäß. Dem fügt er noch hinzu: „Reden wir in einem halben Jahr weiter, wie viele wirklich angesucht haben. Jeder muss seine Zahlen offenlegen.“

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