Oberösterreich – Reitsport erfordert genaue Kenntnisse der Gesetze
OBERÖSTERREICH. Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – dennoch ist Reiten nicht überall erlaubt.
„Der Wald steht der Öffentlichkeit zwar zur Verfügung, dennoch gilt es klare Regeln einzuhalten. So dürfen beispielsweise markierte Wege nicht verlassen werden. Dies dient dem Schutz des Waldbestandes, der Tiere und anderer Waldnutzer. Für das Reiten und Radfahren auf nicht-markierten Wegen ist jedenfalls vorher die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen“, macht Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker aufmerksam.
Rechtlicher Hintergrund
Das Reiten im Wald, abseits von Forststraßen oder sonstigen vom Waldeigentümer ausdrücklich der Allgemeinheit gewidmeten Waldwegen, erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Besondere Vorsicht ist vor allem auch bei Holzlagerplätzen, Seilkrananlagen und allen sonstigen Flächen, an denen gefährliche Schlägerungs- oder Waldarbeiten durchgeführt werden, geboten. Diese sind auch vom freien Betretungsrecht ausgenommen. Darüber hinaus sind im Forstgesetz für die Beschädigung junger Bäume – und somit des Waldes – hohe Strafen vorgesehen (bis zu 730 Euro). Unerlaubtes Reiten auf Forststraßen oder sonstigen Waldflächen bedeutet - neben einer Besitzstörung – auch Selbstgefährdung und birgt Haftungsrisiken, etwa bei Unfällen mit Waldbewirtschaftern oder Fußgängern.
Versicherung ratsam
„Daher rate ich Pferdehaltern und Reitern dringend, auch über eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzudenken. Der Waldeigentümer haftet nämlich grundsätzlich nicht, wenn die Benützung des Weges erkennbar unerlaubt erfolgt“, erklärt Franz Reisecker.
Erkennbarkeit ist wichtig
Auch auf öffentlichen Straßen dürfen nur Personen reiten, die körperlich geeignet, des Reitens kundig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sind die Reiter jünger, so dürfen sie nur in Begleitung Erwachsener reiten. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen sie außerdem entsprechend gekennzeichnet sein (Laterne, Reflektoren) Häufig sehen zum Beispiel Versicherungsbedingungen vor, dass der Reiter einen Nachweis seiner vorhandenen Qualifikationen vorlegen muss (zum Beispiel. Reiterpass, Reiternadel) um versichert zu sein.
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