Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Deckelung der Mindestsicherung in OÖ mit vielen Ausnahmen

Daniela Toth, 22.05.2017 14:51

Linz (APA). Die Deckelung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich geht in die Beschlussphase. Das Modell sieht vor, dass zwar eine Obergrenze von 1.500 (mittlerweile valorisiert auf 1.512) Euro pro Haushalt eingezogen wird, Dazuverdienen aber bis zu einer höheren Grenze ohne Kürzung des Bezugs möglich ist. Zudem gibt es etliche weitere Ausnahmefälle.
 

Foto: APA (Gindl)/BARBARA GINDL
Foto: APA (Gindl)/BARBARA GINDL

Am Mittwoch tritt der zuständige Unterausschuss zur finalen Sitzung zusammen, die Regelung könnte dann im Juni im Landtag beschlossen und ab Oktober wirksam werden, präsentierten ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubchef Herwig Mahr am Montag den Fahrplan. Grundsätzlich wird bei 1.512 Euro BMS pro Haushalt ein Deckel eingezogen. Ausnahmen sind Pflege- oder Rehageldbezieher, Arbeitsunfähige, Menschen mit Beeinträchtigung, Pflegende oder Personen, die Kinder unter drei Jahren betreuen.

Zwei Deckel für „Aufstocker“

Für Geringverdiener, die ihr Einkommen mit der BMS aufstocken, gibt es praktisch zwei Deckel: Sie bekommen zwar auch nur maximal 1.500 Euro BMS, können aber beispielsweise bei einem aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestehenden Haushalt bis zu einem Gesamtbetrag von 1.934,20 Euro - hier liegt der derzeitige Mindeststandard - dazuverdienen. Erst wenn die Summe aus BMS und Arbeitseinkommen diese zweite Grenze überschreitet, wird die Sozialleistung entsprechend gekürzt.

Zahl der Betroffenen noch unklar

Derzeit beziehen in OÖ rund 14.000 Personen BMS. Mahr rechnet damit, dass bei etwa 1.000 Haushalten überprüft werden muss, ob der Deckel für sie schlagend wird. Wie viele es letztlich treffen wird, ist aber unklar. Laut einer Anfragebeantwortung an das Sozialressort hatten im Jahr 2015 nur 157 Haushalte mehr als 1.500 Euro BMS bezogen.

Neue Regelung „soll Arbeitsanreize schaffen“

Hattmannsdorfer und Mahr betonten, dass die Intention der Regelung Gerechtigkeit gegenüber Erwerbstätigen sei, es sollen Arbeitsanreize geschaffen werden. Sie hoffen auf einen Steuerungseffekt der Regelung. „Die Frage nach der Einsparung ist kontraproduktiv“, so Hattmannsdorfer, „es sollen so wenige wie möglich“ betroffen sein. Im Sinn der von Schwarz-Blau vereinbarten Sunset-Legislation soll das Gesetz für fünf Jahre gelten, dann muss sich der Landtag erneut damit befassen.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden