„Der Auftrag zur Befestigung kam vom Land“
LINZ. Ein Rechtsgutachten soll bekanntlich entscheiden, ob die Verwendung des Urfahraner Jahrmarktgeländes als Parkplatz zulässig ist. Es droht ein jahrelanges UVP-Verfahren bzw. sogar eine Sperre des Areals für Pkws. In Linz sorgt die Diskussion kurz vor der geplanten Vergebührung für Ärger.

„Eine UVP würde zwei bis drei Jahre dauern, in dieser Zeit würde wohl kein Auto am Gelände parken dürfen“, beschreibt FP-Verkehrsstadtrat Markus Hein auf Tips-Anfrage. Er ist über das „plötzliche Auftauchen“ der Landes-Forderung auf eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung kurz vor der geplanten Vergebührung des Parkplatzes, die nun bis auf weiteres verschoben wird, alles andere als angetan und ergänzt: „Wenn überhaupt ist die Nutzung der Flächen als dauerhafter Parkplatz bereits seit der vom Land angeordneten Befestigung 2002 „amtlich“ und nicht erst seit der geplanten Vergebührung 2017, man hat die Nutzung als Parkfläche also bereits 2002 von Seiten des Landes buchstäblich einbetoniert.“
„Keine bauliche Veränderung“
Hein kritisiert auch den zuletzt vom Land aufgebrachten Zusammenhang zwischen Vergebührung und Umweltverträglichkeitsprüfung. „Seitens des Landes Oberösterreich wird gemutmaßt, dass es mit der „Verwandlung“ der Fläche in einen gebührenpflichtigen Parkplatz „amtlich sei“, dass dort dauerhaft geparkt werde. Geflissentlich wird dabei aber übersehen, dass es keine baulichen Veränderungen aufgrund der Vergebührung geben wird und sich die Nutzung des Parkplatzes durch die Vergebührung voraussichtlich sogar verringert. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen, dass sich plötzlich mehr Pendler und Linzer auf der Fläche einfinden, weil sie für das bisher unentgeltliche Vergnügen eines Parkaufenthaltes jetzt bezahlen dürfen“, führt Hein aus.


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