Abgabe für Nebenwohnsitze in Linz ab Dezember zu zahlen
LINZ. Oö. Tourismus-Abgabepflicht trifft Wohnungseigentümer die in Linz einen Nebenwohnsitz gemeldet haben ab Dezember.
Werden Wohnungen länger als 26 Wochen pro Jahr lediglich als Nebenwohnsitz genutzt, und sind auch die übrigen Voraussetzungen des OÖ. Tourismusgesetzes erfüllt, ist ab 1. Dezember 2019 eine Abgabe an die Stadt Linz zu zahlen. Das hat der oberösterreichische Landtag in einer Sitzung beschossen.
Abgabe ist Pflicht bei Nebenwohnsitz
Für Freizeitwohnung bis zu 50 Quadratmeter ist eine Abgabe von 72 Euro pro Jahr zu zahlen, über 50 Quadratmeter sind es 108 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein Zuschlag von 108 Euro bzw. 216 Euro pro Jahr. Ist zumindest ein Hauptwohnsitz gemeldet, besteht keine Abgabepflicht. Ebenso gibt es Ausnahmen, wenn die Wohnung überwiegend:
- zur Berufsausübung, insbesondere als Pendler
- zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
- zur Erfüllung einer Schul- bzw. Hochschulausbildung
- oder zur Absolvierung einer Lehre
benötigt wird.
„Aufgrund der medialen Aufrufe haben bereits viele Menschen den Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umgewandelt“, so Abgabenreferent Stadtrat Michael Raml. „All jene, die nach wie vor einen Nebenwohnsitz gemeldet haben, sind vom Gesetz her verpflichtet, die Steuer von sich aus zu zahlen.“
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