SPÖ will Wohnen als Grundrecht verankern und gegen "Mietwucher" mit Strafen aktiv werden
LINZ. Mehr als 35 Prozent ihres Einkommens müssen Haushalte durchschnittlich bereits fürs Wohnen ausgeben. Hauptpreistreiber sind die Mieten, die seit Jahren doppelt so stark steigen, wie die allgemeine Teuerung. Dagegen will die SPÖ jetzt aktiv werden.
„Wohnen ist ein Grundrecht, und muss leistbar und qualitativ hochwertig sein. Das Problem ist das Wohnen immer teurer wird. Das trifft vor allem junge Menschen, Familien und Alleinerzieher“, kritisiert Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Wir fordern seit Jahren, die Wohnkosten zu senken. Abgesehen vom Wegfall der Mietvertragsgebühr noch vor der Nationalratswahl 2017 ist nichts geschehen, und die Preise steigen munter weiter“.
Strafen für exorbitant hohe Mieten gefordert
Daher brauche es dringend politische Maßnahmen: Die SPÖ OÖ fordert daher, dass gerade das Wohnen nicht nur in der EU, sondern auch in der ö. Verfassung als Grundrecht verankert wird und soziale sowie gesellschaftspolitische Apsekte im Bereich Wohnen gegenüber der Wettbewerbsfreiheit und Profitgier eindeutigen Vorrang erhalten. Mit Strafen für jene die Mietwucher betreiben, will man aktiv eingreifen. Derzeit gibt es für Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, außer ihrer drohenden Rückzahlung keine Konsequenzen, das soll mit Verwaltungsstrafen für exorbitant hohe Mieten geändert werden. Die eingehobenen Beträge sollen für sozialen Wohnbau zweckgebunden werden.
Bestellerprinzip bei Maklersuche
Im Rahmen der Maklersuche will man auf das Bestellerprinzip setzen: Derjenige, der die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat, soll sie auch bezahlen, und nicht auch zum Teil vom Mieter übernommen werden. Mietverträge sollen auf eine Mindestvertragsdauer von fünf Jahren abgeschlossen werden.
Einheitliche Mietzinsobergrenzen
„Wir brauchen ein einheitliches Mietrecht mit Mietzinsobergrenzen. Derzeit gibt es einen Wildwuchs von Zuschlägen, wo kein Vermieter mehr durchblickt, welche Regelungen jetzt gelten. Auch die Befristungsmöglichkeiten der Mietverhältnisse gehören geändert. Eine mindestens fünf-jährige Befristung ist im Sinne beider - von Vermieter und Mieter“, sagt Peter Binder, SPÖ Landtagsabgeordneter und Landesvorsitzender der Mietervereinigung Oberösterreich.
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