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Begutachtungsfrist für Raumordnungs-Novelle wird verlängert – Betriebe werden von Überprüfungen entlastet

Anna Stadler, 18.03.2020 17:56

OÖ. Um möglichst viel Druck von Unternehmen zu nehmen setzt das Standortressort des Landes OÖ derzeit Kontrollen und Prüfungen bei Förderungen aus. Auch die Begutachtungsfrist für die Raumordnungsnovelle wurde verlängert.

Betriebe werden von Überprüfungen entlastet. Symbolfoto: Bacho/Shutterstock.com
Betriebe werden von Überprüfungen entlastet. Symbolfoto: Bacho/Shutterstock.com

„Besondere Umstände erfordern auch besondere Flexibilität: Daher haben wir uns entschlossen, aufgrund der Ausnahmesituation durch das Coronavirus die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Raumordnungsgesetz, die an sich mit Ende März abgelaufen wäre, noch um ein weiteres Monat zu verlängern“, Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner bekannt. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz der aktuell schwierigen Lage alle Anregungen und Änderungsvorschläge für die Raumordnungsgesetz-Novelle eingebracht werden können.

Betriebsüberprüfungen werden ausgesetzt

„Auch unsere Betriebe benötigen in dieser Krisensituation größtmögliche Flexibilität seitens der Vorgaben und Überprüfungen der Behörden. Daher werden alle Überprüfungen, die nicht unmittelbar der Einhaltung von Sicherheitsstandards dienen, seitens des Standortressorts des Landes OÖ ausgesetzt. Und mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher wurde vereinbart, dass die Arbeitsinspektorate sich jetzt nur auf Beratungen der Unternehmen konzentrieren, insbesondere zur Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus“, erklärtAchleitner.

Auch im Verantwortungsbereich des Standortressorts des Landes OÖ werden Überprüfungen so weit wie vertretbar ausgesetzt. „Sowohl was die Auszahlung von Förderungen betrifft, als auch die Einhaltung von Vorgaben des Landes. Hier wird möglichst kulant vorgegangen, um den Druck von den Betrieben zu nehmen“, erklärt der Wirtschafts-Landesrat.


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