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OÖ. Im Rahmen des OÖ. Corona-Hilfspakets des Landes OÖ werden auch selbstständige freischaffende Künstler bzw. Kulturschaffende unterstützt, die für eine Bundesunterstützung nicht infrage kommen. Das Hilfspaket wurde nun konkretisiert. Ab 5. Mai kann finanzielle Unterstützung über maximal drei Monate und maximal 2.752,05 Euro beantragt werden.

Symbolbild (Foto: Volurol/Shutterstock.com)
Symbolbild (Foto: Volurol/Shutterstock.com)

„Mit dem neuen Härtefonds für Künstlerinnen und Künstler und unseren laufenden Förderprogrammen können wir oberösterreichische Kulturschaffende bei ihrer Tätigkeit aktiv und bestmöglich unterstützten und ihnen in der aktuellen Notsituation mit Soforthilfemaßnahmen zur Seite stehen“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Ab 5. Mai: Maximal knapp 3.000 Euro

Oö. Kulturschaffende, die seit Beginn der behördlichen Schutzmaßnahmen (10. März) in eine finanzielle Notlage geraten sind und vom Bund und der Künstlersozialversicherung keine Unterstützung bekommen haben, sollen vom Land OÖ einen Betrag von je 917,35 Euro auf maximal drei Monate (insgesamt maximal 2.752,05 Euro pro Person) erhalten.

Der Betrag orientiert sich am Richtsatz der Mindestsicherung in Oberösterreich. Ansuchen können ab Dienstag, 5. Mai 2020, selbständige freischaffende Künstler, Kulturschaffende und Kunstvermittler sowie freiberuflich Tätige im Bereich Kultur mit Hauptwohnsitz und Arbeitsmittelpunkt in Oberösterreich. Die Beantragung ist unbürokratisch per E-Mail an kd.post@ooe.gv.at möglich. Die Antragsfrist endet mit 30. September 2020. Die detaillierten Kriterien werden auf der Homepage des Landes veröffentlicht.

Zusätzlicher Maßnahmenmix

Auch mit Arbeitsstipendien und mit Kunstankäufen werden in Not geratenen Künstlern unterstützt. Ausgeschrieben werden Arbeitsstipendien für kultur- bzw. geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte, Arbeitsstipendien für Bildende Kunst, Kompositionsförderung für Musikschaffende und Künstlerische Stipendien.

Zudem wird die Ausschreibung für Werkankäufe bildender Künstler erweitert. Die diesjährige reguläre Einreichfrist für Kunstankäufe ist mit 31. März bereits abgelaufen. Aufgrund der zahlreichen Corona bedingten Notsituationen, wird es heuer zusätzlich eine zweite Einreichphase bis 30. Juni geben. 50.000 Euro sind für diese zweite Phase vorgesehen. Jeder Ankauf ist mit maximal 2.000 Euro pro Kunstwerk gedeckelt.

Maßnahmen für Vereine/Veranstalter

Bereits in Umsetzung sind folgende Maßnahmen für Vereine und Veranstalter:

  • Förderzusagen bleiben aufrecht
  • Vorerst keine Rückforderung von bereits ausbezahlten Landesförderungen
  • Vorgezogene Auszahlung von Jahressubventionen oder offene Raten
  • Projektkosten, die bereits angefallen sind, können als förderfähig anerkannt werden
  • Genehmigte Projekte können nach Rücksprache mit der Förderstelle verschoben oder auch in das Folgejahr verlegt werden.

„Kultur-Härtefonds gerade noch rechtzeitig“

Erfreut zeigt sich der Grüne Kultursprecher Severn Mayr, dass es nun doch Kultur-Arbeitsstipendien vom Land OÖ gebe. „Im letzten Landtag wurde einer Grünen Initiative für Arbeitsstipendien die Dringlichkeit noch aberkannt, heute gibt es aber Bewegung in der Sache. Das ist auch dringend notwendig: Die Situation für viele KünstlerInnen und Kulturschaffende ist prekär, Veranstaltungen wurden abgesagt, damit fielen von einem Tag auf den anderen Einnahmen und damit Einkommen weg“, so Mayr. „Für uns ist klar, dass die neuen Unterstützungen des Landes so niederschwellig und unbürokratisch wie möglich zugänglich sein müssen, und dass auf keine kulturelle Sparte vergessen werden darf. Das werden wir im kommenden Ausschuss auch klar einfordern“, kündigt Mayr an.

Kommenden Donnerstag steht im Kulturausschuss der Antrag, der mit Unterstützung der SPÖ eingebracht wurde, auf der Tagesordnung.


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