Beiträge für die "Fähigkeitsorientierte Aktivität" werden erlassen
OÖ. Aufgrund der Covid-19 Schutzmaßnahmen war das Angebot der „Fähigkeitsorientierten Aktivität“ für Menschen mit Beeinträchtigung in den vergangenen Wochen nur auf einen absoluten Notbetrieb reduziert. Dennoch wäre rechtlich betrachtet ein Kostenbeitrag seitens des Landes einzuheben. Das Gesetz soll geändert werden, damit das Land OÖ den Beitrag erlassen kann.
Viele Menschen mit Beeinträchtigung konnten die gewohnte Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen und wurden zu Hause von ihren Angehörigen betreut. Die Beiträge für die Fähigkeitsorientierte Aktivität werden erlassen, das Land OÖ übernimmt die Kosten für Städte und Gemeinden.
Beschluss bei Landesregierungs-Sitzung
Dazu ist eine Änderung der Oö. ChG-Beitragsverordnung notwendig. Kostenfaktor: 600.000 Euro für das Land OÖ, 400.000 Euro für die Gemeinden und Städte. Nachdem es im Begutachtungsverfahren zu Diskussionen über die Kostentragung gekommen ist, wurde nun entschieden, dass das Land OÖ die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden abdeckt. Es brauche rasche und unkomplizierte Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung, so Landeshauptmann Thomas Stelzer und Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer. Ein entsprechender Beschluss soll am Montag in der Sitzung der Oberösterreichischen Landesregierung gefasst werden.
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