Neues Corona-Paket im Nationalrat beschlossen
WIEN/OÖ/NÖ. Im heutigen Nationalrat wurden die neuen Corona-Gesetze mit den Stimmen der Koalitionsparteien sowie der SPÖ beschlossen. Das Paket enthält unter anderem, wann es zu einem Lockdown kommen kann und auch, dass Covid-19-Tests künftig auch bei niedergelassenen Ärzten möglich sein sollen.
ÖVP, Grüne und SPÖ stimmten der zuvor teils scharf kritisierten Novelle des Epidemiegesetzes und Covid-19-Maßnahmengesetzes zu.
Möglicher Lockdown und Ausgangsbeschränkungen
Enthalten im Paket ist, wann es zu einem Lockdown kommen kann. Einem möglichen Lockdown muss der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen, die Dauer eines Lockdowns ist auf maximal zehn Tage beschränkt, kann aber verlängert werden.
Auch werden mögliche Ausgangsbeschränkungen behandelt. In Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats könnte verfügt werden, dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist. Ausnahmen: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, berufliche Zwecke und Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. Treffen etwa mit nicht mehr im gleichen Haushalt lebenden Geschwistern oder besten Freunden wären möglich.
Bewertungs-Kriterien der Ampel
Auch wurde die gesetzliche Basis für die Corona-Ampel geschaffen. Als Kriterien zur Bewertung der aktuellen Corona-Situation sind folgende festgelegt: Fallzahl, Clusteranalyse, Auslastung der Krankenhäuser, die Positiv-Rate (Anteil der positiven Fälle an allen Testungen) und regionale Tourismus- und Pendlerströme.
Den Ländern wird mehr Kompetenz eingeräumt – sie können schärfere Regeln als vom Bund vorgesehen einführen. Am Freitag, 25. September soll es übrigens ein Treffen der Regierung mit den Landesschefs im Kanzleramt geben, um angesichts steigender Infektionszahlen die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Covid-Tests bei niedergelassenen Ärzten
Künftig werden Coronavirus-Tests auch bei niedergelassenen Ärzten möglich sein. Bezahlt wird das von den Kassen – diese bekommen das Geld aus dem Krisenbewältigungsfonds refundiert.
„Wichtig ist, dass jeweils von Patienten ein Termin beim Arzt telefonisch ausgemacht wird, um Ansteckungen in der Ordination zu vermeiden“, teilte Gesundheitsminister Rudi Anschober zuvor in einer Aussendung mit.
„Damit werden Ärzte in dieser schwierigen Phase im Herbst mit dem gleichzeitigen Auftreten von Infektionskrankheiten, Influenza und Corona eine besonders wichtige Rolle erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie ausreichend Schutzausrüstung erhalten. Auch dies wurde mit einem Ministerratsbeschluss vom vergangenen Mittwoch und dem Nationalratsbeschluss abgesichert. Patienten mit Symptomen können neben einem Test über 1450 dies auch direkt über niedergelassene Hausärzten bekommen, sofern diese das anbieten. Als nächster Schritt wird die entsprechende Verordnung zur Umsetzung erarbeitet“, so Anschober.
Bis 30. Juni 2021
Gültig ist das neue Maßnahmenpaket bis 30. Juni 2021, kann jedoch, wenn unbedingt erforderlich bis maximal 31. Dezember 2021 verlängert werden.
Nach dem erfolgten Beschluss im Nationalrat passiert das Gesetz den Bundesrat, wo am Freitag, 25. September eine Sondersitzung einberufen ist.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden