„Linz darf Extremisten und Hetzern keine Bühnen bieten!“
LINZ/OÖ. Der OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer machte am Donnerstag die Affäre rund um eine geplante ALIF-Veranstaltung im Linzer Rathaus zum Thema im Oö. Landtag. Er fordert Konsequenzen in Linz ein.

„Solche Agitatoren zu hofieren, ist ein Schlag ins Gesicht für alle Zugewanderten, vor allem Frauen, die sich um Integration bemühen. Es füttert genau das, wovor Experten immer wieder warnen: patriarchalische, frauenfeindliche und ausgrenzende Weltbilder!“
Das betonte in der heutigen Landtags-Debatte OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer angesichts der jüngsten Vorgänge in der Landeshauptstadt Linz. Wie berichtet, hatte die Organisation „Austria Linz Islamische Föderation“ (ALIF) für vergangenen Sonntag das Linzer Rathaus anmieten können, um dorthin einen Redner der islamisch-nationalistischen Gruppierung „Milli Görüs“ aus Deutschland einzuladen.
„Falsches Signal“
„Mit der neuerlichen Freigabe städtischer Räumlichkeiten für derartige Veranstaltungen und Akteure setzte der Linzer Bürgermeister wieder ein völlig falsches Signal!“, unterstreicht Hattmannsdorfer. Erst auf Druck von ÖVP, FPÖ, Grünen und Medien sei die Veranstaltung von den Organisatoren abgesagt worden – ohne Zutun des Linzer Bürgermeisters.
Aus Sicht der ÖVP hätte sich der Linzer Bürgermeister dagegen auf Absatz 16 (c) in den Richtlinien der Stadt Linz für die Vermietung städtischer Räumlichkeiten beziehen und die Veranstaltung untersagen müssen. „Dort heißt es, die Stadt könne ein Mietverhältnis verweigern, wenn durch eine Veranstaltung dem Ansehen oder Ruf der Stadt Linz Schaden zugefügt wird“, zitiert der OÖVP-Landesgeschäftsführer.
Bestehende Regelung reicht nicht aus
Sollte der Linzer Bürgermeister aber (entgegen der einhelligen Meinung von ÖVP, FPÖ und Grünen) der Ansicht sein, diese bestehende Regelung reiche nicht aus, um derartige Auftritte zu unterbinden, müsse er diese Regelungen eben verschärfen. „Dann muss es eben einen ausdrücklichen Passus geben, dass städtische Räumlichkeiten nicht an extremistischen Gruppierungen oder demokratiefeindliche Strömungen wie etwa den politischen Islam vermietet werden dürfen“, so Hattmannsdorfer.


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