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LINZ. Der Verein Sozialpädagogik OÖ vereint als Dachverband 16 öffentliche und private Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe. In einem Treffen mit politischen Entscheidungsträger aller im Landtag vertretenen Fraktionen wurde über aktuelle und künftige Herausforderungen in der sozialpädagogischen Arbeit diskutiert sowie zentrale Forderungen dargelegt.

Vorne v. l.: LAbg. Ulrike Schwarz, Landesrätin Birgit Gerstorfer, LAbg. Ulrike Wall, LAbg. Bgm. Johann Hingsamer, LAbg. Gertraud ScheiblbergerStehend v. l.: Alexander König (Obmann, GF plan B), Martin Hofer (GF Soziale Initiative), Gerhard Pohl (Leiter SOS Kinderdorf OÖ.), Andrea Scharinger (GF Pro Juventute), Elisabeth Pammesberger (Leiterin Mädchenwohngruppe Die Brücke) (Foto: Verein Sozialpädagogik OÖ)

Die zentrale Aufgabe sozialpädagogischer Einrichtungen ist es, junge Menschen zu fördern und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht ist die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe von großer Bedeutung. Jede „Investition“ trägt dazu bei, Folgekosten zu vermeiden, etwa im Arbeitsmarkt oder im Gesundheitssystem. In einem Gespräch mit politischen Entscheidungsträger appellierte der Vereins Sozialpädagogik OÖ, diese gesellschaftspolitische bedeutsame Arbeit weiterhin zu fördern und keine Einsparungen oder Kürzungen vorzunehmen.

Ausreichend personelle Ressourcen

Wenn Kinder und Jugendliche in die sozialpädagogische Betreuung kommen, haben sie oft schon eine Reihe traumatisierender Erfahrungen gemacht, wie Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch und/oder wiederholte Beziehungsabbrüche. In ihren jungen Biografien war es ihnen kaum möglich, liebevolle und stabile Bezugspersonen zu finden, die ihnen Schutz, Halt und Geborgenheit gaben. Daraus können sich auffällige, unangepasste Verhaltensweisen entwickeln, die insbesondere vom Umfeld als problematisch wahrgenommen werden. Die zunehmende Komplexität der Bedürfnisse stellt die Sozialpädagogen oft vor große Herausforderungen. Der Aufbau von Vertrauen und tragfähigen Beziehungen, auf deren Basis Entwicklung möglich wird, benötigt mehr Zeit und personelle Ressourcen.

Weiterentwicklung der Schnittstelle Kinder- und Jugendhilfe, Sozialpädagogen und Schule

Aufgrund der zum Teil massiven Vorbelastungen schaffen es manche der betreuten Kinder nicht, die Schule regelmäßig zu besuchen. Dies geht bis hin zur Schulverweigerung. In diesen Fällen braucht es flexible und individuelle Lösungen, vor allem wenn noch die Schulpflicht gilt. Eine Verbesserung der Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, Sozialpädagogen und den Schulen kann wesentlich zur Entwicklung solcher Lösungen beitragen.

Verbesserung der Planung und Steuerung der mobilen Dienste

Die mobilen Dienste bieten Familien mit unterschiedlichen Problemlagen Unterstützung durch Erziehungshilfen im eigenen Haushalt. Der Einsatz der mobilen Betreuung bedeutet auch die Wahl des gelinderen Mittels, um eine Fremdbetreuung außerhalb der Familie und damit die Trennung von Kindern und Eltern zu vermeiden. In diesem Bereich kommt es aufgrund der dezentralen Strukturen in den Bezirken in manchen Fällen zu starken Auftragsschwankungen. Diese führen zu Unsicherheiten in den Dienstverhältnissen der Sozialpädagogen. Der Verein setzt sich für die planbare Steuerung dieser Hilfen und eine stärkere Verschränkung der Helfersysteme ein, damit die eingesetzten Mittel bestmöglich den Kindern, Jugendlichen und Familien zukommen können.

Verlängerung der Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit Rechtsanspruch

Im Durchschnitt gründen junge Menschen in Österreich mit einem Alter von 25,6 Jahren ihren ersten eigenen Haushalt und ziehen von zuhause aus. Auf Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe besteht derzeit ein Rechtsanspruch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis 21 Jahre. Die Hilfen für junge Erwachsene sollen mindestens bis zum vollendeten 24. Lebensjahr angeboten werden und dürfen keine ‚Bittstellung‘ von Seiten dieser jungen Menschen erfordern. Es geht um einen Rechtsanspruch für jene Personen, die schon vor dem 18. Lebensjahr im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden. Dabei sollen die Formen der angebotenen Hilfen den individuellen Gegebenheiten der Betroffenen angepasst und flexibel gestaltet sein.


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