Corona: Recht auf Freistellung für Schwangere
OÖ. Ab Mitte Dezember bekommen schwangere Frauen, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, ein Recht auf Freistellung. Im Sozialausschuss des Parlaments ist ein Antrag von ÖVP und Grünen dazu beschlossen worden.
Schwangere Frauen zählen zu den Coronavirus-Risikogruppen, sie sollen verstärkt geschützt werden. Schwangere Frauen, die in Berufen mit direktem Körperkontakt arbeiten - etwa Kindergärtnerinnen, Friseurinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen oder Masseurinnen - bekommen daher - ab dem vierten Schwangerschaftsmonat - ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung.
Die Freistellung ist dann möglich, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, keine anderen Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder Homeoffice möglich ist.
Das Entgelt wird vom Arbeitgeber weiter bezahlt, dieser bekommt es aber ersetzt.
Die Regelung wird am 10./11. Dezember im Nationalrat und am 16./17. Dezember im Bundesrat beschlossen und tritt dann in Kraft, gelten soll sie vorerst bis März 2021.
Arbeiterkammer sieht großen Erfolg
„Das ist ein Erfolg für die Bemühungen der AK um einen besseren Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, der längst überfällig ist“, freut sich AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer. Er verweist darauf, dass die AK Oberösterreich schon während des ersten Lockdowns im März ein präventives Beschäftigungsverbot für Schwangere während der Corona-Krise gefordert hat. „Bis heute müssen aber viele schwangere Beschäftigte, in Krankenhäusern, Heimen und Kinderbetreuungseinrichtungen und anderen Bereichen mit direktem Körperkontakt zu anderen Personen arbeiten. Mit der neuen Regelung werden sie endlich besser geschützt“, so Kalliauer.
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29.04.2021 16:17
Hallo. Ich bin schwanger 9 woche, ich arbeite als Küchenhilfe täglich 8 Stunden. Mit viel kunden, auch jetz mit corona zeit. Seit 3monate habe ich eine verloren, weil es war risiko Schwangerschaft. Gilt fur mich das ich freigeschtelt bin?
14.12.2020 09:44
Falsch!
Das ist nicht richtig! Ich bin jetz 6 Monate Schwenger (ich Arbeite im Reinigung Firma) und ich rufe Arbeitsinspektorat an. Eine Dame hat gesagt mir das es ist nicht möglich! Nur ist möglich wann ich bin im "Risikoschwengerschaft" !
26.01.2021 18:07
Richtig
Liebe Andrea,
du arbeitest in der Reinigungsbranche. Daher fällt das eindeutig nicht unter körpernaher Beruf und daher ist es auch ganz logische, dass du nicht freigestellt wirst. Bitte bemerke: Du bist Schwanger - und nicht krank.
Ich bin selbst grad schwanger und darf auch bis zum Ende Arbeiten (Gastronomie).
Lg Eva