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LINZ. Die Stadt Linz erneuerte ihre Kritik an der geplanten Einführung des so genannten 1-2-3-Tickets und befürchtet alleine für die Linz AG Verluste von rund 20 Millionen Euro. Das von Ministerin Leonore Gewessler forcierte 1-2-3-Ticket würde laut einem Gutachten des Innsbrucker Universitäts-Professors Arno Kahl zudem der Bundesverfassung widersprechen.

Hohe Einbußen bei regionalen Verkehrsbetrieben wie der Linz AG befürchtet. (Foto: weihbold)
Hohe Einbußen bei regionalen Verkehrsbetrieben wie der Linz AG befürchtet. (Foto: weihbold)

Konkret sieht dieses vor, dass um 1.095 Euro der öffentliche Verkehr in ganz Österreich genutzt werden kann (3er-Ticket), um 730 Euro zwei Bundesländer (2er-Ticket) und um 365 Euro ein Bundesland. Zumindest das 3er-Ticket soll Mitte 2021 am Markt umgesetzt werden. „Durch diese massive Tarifabsenkung würde es alleine für die Linz AG zu einem Verlust von zirka 20 Millionen Euro kommen“, so Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Markus Hein.

„Tarif-Lösung widerspricht der Bundesverfassung“

Das von Ministerin Gewessler forcierte 1-2-3-Ticket widerspricht laut einem Gutachten des Innsbrucker Universitäts-Professors Arno Kahl zudem der Bundesverfassung: „Der Bund kann Städte und Gemeinden nicht unmittelbar anweisen, den kommunalen Verkehr in ihrem Gebiet in einer bestimmten Form zu gestalten“, zitiert Klaus Luger die zentrale Aussage in dem für den Städtebund erstellten Gutachten.

Weiters befundet der Verfassungsexperte, dass der Bund derzeit keine Tarifkompetenz für einen einseitig durch ihn festgesetzten Höchsttarif hätte. Denn: „Die Befugnis zur Bestellung (von Verkehrsleistungen, Anm. Verf.) umfasst immer auch die Vergabe von (Höchst-)Tarifen, eine konkurrierende Kompetenz zur Bestellung von Tarifen ist nicht möglich. Die Vorgabe eines bundesweit einheitlichen Tarifs kann dem Bund nicht zukommen.“ Und Kahl weiter: „Der Bund verfügt über keinerlei Befugnis, den ÖPRV (Regionalverkehr, Anm. Verf.) und schon gar nicht den ÖPNV in den Städten und Gemeinden unmittelbar durch Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu gestalten“.

Nachbesserungen gefordert

„Das vom Bund vorgelegte 1-2-3-Ticket geht zu Lasten der Städte, die den regionalen öffentlichen Verkehr ermöglichen“, sind Bürgermeister Klaus Luger und Infrastrukturreferent Vizebürgermeister Markus Hein überzeugt. „Das 1-2-3-Ticket in seiner jetzigen Form, mit einer stark zentralistischen Ausprägung, kann so nicht umgesetzt werden. Drüberfahren wird verfassungsrechtlich verhindert werden. Jetzt geht es um korrekte Verhandlungen auf Augenhöhe zwischen der Bundesministerin und den Städten,“ so Luger und Hein unisono.

Dabei sollte eine befristete Vereinbarung zwischen den Städten und dem Bund geschlossen werden, um die rasche Einführung eines österreichweiten Tickets zu ermöglichen. Zweckmäßig erscheint eine Laufzeit von drei Jahren, die verlängert werden kann, bis eine dauerhafte neue Finanzierungsstruktur in Kraft tritt. Als Voraussetzung dafür nennen die beiden Linzer Kommunalpolitiker eine volle Kostentragung des Bundes für Einnahmenentfälle oder steigende Ausgaben der Gemeinden


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